Alle Kategorien
Suche

Nach 12 unter 18 Jahren unterwegs? - Informationen zum Jugendschutzgesetz

Um 24.00 Uhr ist für 18-Jährige Zapfenstreich.
Um 24.00 Uhr ist für 18-Jährige Zapfenstreich.
Alle tun es. Keiner will zurückstehen. Sind Sie unter 18 Jahren und nach 12.00 Uhr unterwegs, sind Ihre Aufenthaltsoptionen beschränkt. Nicht nur Ihre Eltern sind in der Pflicht, auch das Jugendschutzgesetz macht Vorgaben.

Freizeit muss sein. Sind Sie unter 18 Jahren, sind Sie bekanntermaßen noch nicht vollumfänglich rechtsfähig und somit noch nicht alleiniger Herr Ihrer Entscheidungen. Auch wenn Sie sich erwachsen fühlen und vielleicht auch fühlen dürfen, bedürfen Sie des besonderen Schutzes vor den Verlockungen der Nacht. Es passiert einfach zu viel.

Nach 12 Uhr ist für Sie Zapfenstreich

  • Das Jugendschutzgesetz schützt Jugendliche in der Öffentlichkeit. Für Gaststätten, Diskotheken und Spielhallen gelten Alters- und Aufwandsbeschränkungen. Unter 18 Jahren ist für Sie um 24 Uhr Zapfenstreich.
  • Unter 18 Jahren ist der Aufenthalt nicht gestattet, egal ob Sie nun 16 oder bis zu 18 Jahren alt sind. Ein Gastwirt, der Ihnen den Aufenthalt gestattet, kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € belangt werden. Sind Sie hingegen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person (Elternteil) oder einer erziehungsbeauftragten Person (Lehrer, Vereinsbetreuer), dürfen Sie auch nach 24.00 Uhr draußen bleiben.
  • Eine Ausnahme besteht auch dann, wenn die Veranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe organisiert wird. Dann dürfen Sie auch allein über 24.00 Uhr hinaus bleiben.
  • Sie dürfen unter 18 Jahren auch nicht an Geldspielautomaten in Gaststätten oder Spielhallen Ihr Taschengeld verschleudern.
  • Möchten Sie sich vergewissern, dass  diese Angaben der Wahrheit entsprechen, lesen Sie §§ 4, 5 im Jugendschutzgesetz.

Unter 18 sind Ihre Eltern aufsichtspflichtig

  • Möchten Sie einfach nur durch die Gemeinde laufen, unterliegen Sie lediglich der Aufsichtspflicht Ihrer Eltern. Aber auch diese sollten Sie unbedingt ernst nehmen. Selbst wenn es weitgehend üblich ist, unter 18 Jahren auch noch nach 12 Uhr unterwegs zu sein, sollten Sie die Ihren Eltern obliegende Aufsichtspflicht nicht außer Betracht lassen.
  • Verursachen Sie nämlich einen Schaden, kann der Geschädigte Ihre Eltern auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, sofern er ihnen die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachweist. Sie haben also eine Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ihre Eltern. Die Aufsichtspflicht besteht natürlich unabhängig von der Uhrzeit, steigert sich aber, sobald Sie üblicherweise zu Hause sein sollten.

Unterschätzen Sie nicht das Opferrisiko

  • Ferner sollten Sie das Risiko nicht unterschätzen, insbesondere nach 12 Uhr Opfer einer Straftat zu werden. In diesem Zeitraum ist das Risiko erfahrungsgemäß besonders hoch. Die Hemmschwelle potenzieller Täter sinkt mit jeder weiteren Minute. Dies hängt nicht nur mit der Anonymität in der Dunkelheit, sondern vor allem auch mit dem Alkoholgenuss zusammen.
  • Gerade wenn Sie unter 18 Jahren sind, fühlen sich Gleichaltrige und ältere Jugendliche herausgefordert, anderen Jugendlichen Ehrfurcht beizubringen. Es genügt Ihre bloße Anwesenheit auf der Straße und Sie sind unversehens in einer Konfliktsituation.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: