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Nachforschungsauftrag bei der Bank stellen - Beachtenswertes

Der Nachforschungsauftrag hilft den Empfänger einer Fehlüberweisung zu finden.
Der Nachforschungsauftrag hilft den Empfänger einer Fehlüberweisung zu finden.
Ein Nachforschungsauftrag, den Sie bei einer Bank stellen, verursacht einige Kosten. Diese werden Ihnen meist in Rechnung gestellt. Ob Sie Ihr falsch angewiesenes Geld jemals zurückbekommen, ist aber ungewiss. Sie sollten daher das Verfahren nicht leichtfertig in Gang setzen.

Verfahrensablauf beim Nachforschungsauftrag

Im Folgenden erfahren Sie, welche Schritte im Einzelnen ablaufen und was Sie konkret vom Nachforschungsauftrag erwarten können.

  1. Sie haben einen Betrag angewiesen, das Geld ist von Ihrem Konto abgegangen, aber der Empfänger versichert glaubhaft, dass er den Betrag nicht erhalten hat. Sie sehen auf dem Kontoauszug lediglich die Daten, die Sie selbst bei der Überweisung angegeben haben.
  2. Um zu erfahren, wer das Geld erhalten hat, müssen Sie zu Ihrer Bank gehen und einen Nachforschungsauftrag stellen. Bei Instituten, die keine Geschäftsstellen haben, können Sie die Nachforschung auch über einen Brief in Gang setzen. Schicken Sie eine Kopie des Auszuges mit, auf dem Sie die betreffende Zahlung markiert haben.
  3. Bei den meisten Kreditinstituten wird Ihnen nun sofort ein Betrag zwischen 10 und 30 € für die Nachforschung vom Konto abgezogen. Die Bank wendet sich nun an die Empfängerbank. Dort erfragt Sie, wer der Inhaber des Kontos ist, auf dem das Geld gebucht wurde. Sie erfahren meist innerhalb von 8 Tagen, wer das von Ihnen angewiesene Geld bekommen hat.
  4. Wenn die Fehlbuchung durch Ihre Bank oder die Empfängerbank verursacht wurde, können Sie die Bearbeitungsgebühr zurückverlangen. Diese wird Ihnen meist ohne Probleme erstattet. Wenn der Fehler durch Sie verursacht wurde, bekommen Sie die Gebühr für den Nachforschungsauftrag in der Regel nicht erstattet.
  5. Sie wissen nun, wer das Geld bekommen hat. Die Bank kann Ihnen nur in Ausnahmefällen helfen, das Geld vom Empfänger zurückzubekommen. Trotzdem sollten Sie es versuchen. Schreiben Sie die Bank des Empfängers an und fordern Sie die Rückzahlung des Geldes.  

Meist werden Sie sich selbst an den Empfänger wenden müssen, um das Geld zurückzubekommen. Ihnen steht die Rückerstattung zu. Bei Zahlungsunfähigkeit des Empfängers oder wenn dieser nicht mehr erreichbar ist, werden Sie aber leer ausgehen.

Banken nicht unüberlegt mit der Nachforschung beauftragen

  • Senden Sie zunächst dem richtigen Empfänger der Zahlung eine Kopie Ihres Kontoauszuges, auf dem er sehen kann, wann Sie das Geld auf welches Konto angewiesen haben. Schwärzen Sie den Kontostand und andere Buchungen, denn diese Daten sind nicht für Dritte bestimmt. Mit diesem Beleg kann der Empfänger oft formlos bei seiner Bank nachfragen, wo das Geld ist. Manchmal wurde es auf ein anderes Konto des Empfängers gebucht.
  • Versuchen Sie selbst herauszufinden, an wen das Geld überwiesen wurde. Nutzen Sie die Suchfunktion vom Online-Banking, um herauszufinden, ob Sie in der Vergangenheit schon einmal auf das Konto überwiesen haben. Vielleicht finden Sie einen Hinweis auf den Empfänger.
  • Erkundigen Sie sich bei der Bank nach den Kosten für einen Nachforschungsauftrag. Wenn diese bei Ihrer Bank hoch sind und nur eine geringe Summe auf ein falsches Konto überwiesen wurde, lohnt es sich kaum, nach dem Verbleib des Geldes zu forschen. Es ist günstiger, eine neue Überweisung zu tätigen und den Verlust abzuschreiben.

Bedenken Sie, dass der Nachforschungsauftrag nur dazu dient, den Empfänger einer Zahlung zu ermitteln. Er verhilft Ihnen nicht, automatisch das Geld zurückzubekommen. Sie sind auch weiter gegenüber dem richtigen Empfänger in der Zahlungspflicht.

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