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Nachmietervereinbarung - darauf sollten Sie achten

Nachmietervereinbarung von beiden Parteien unterschreiben lassen
Nachmietervereinbarung von beiden Parteien unterschreiben lassen © S._Hofschlaeger / Pixelio
Wenn Sie aus Ihrer aktuellen Wohnung ausziehen oder in eine neue Wohnung einziehen möchten, sollten Sie am besten mit dem Nach- bzw. Vormieter eine Nachmietervereinbarung abschließen, um die Übergabe problemlos zu gestalten. Was Sie dabei auf jeden Fall und gegebenenfalls zusätzlich angeben sollten, erfahren Sie hier.

Pflichtangaben bei einer Nachmietervereinbarung

Wenn Sie eine Nachvermietervereinbarung mit einer anderen Person abschließen, müssen Sie einige verpflichtende Angaben machen, damit die Vereinbarung auch wirksam ist.

  1. Zunächst muss die Nachmietervereinbarung schriftlich abgefasst werden, um einerseits Streitigkeiten zu vermeiden und anderseits diese formgereicht unterschreiben zu können.
  2. Als Nächstes müssen Sie am besten oben die Adresse der zu übernehmenden Wohnung angeben. Verwenden Sie dafür am besten die vollständige Anschrift, also verwenden Sie unter anderem auch das Stockwerk bzw. die Wohnungsnummer in einem Mehrfamilienhaus.
  3. Schreiben Sie darunter jeweils den vollständigen Namen und die aktuelle Wohnadresse des Vormieters und des Nachmieters.
  4. Geben Sie zudem den Übergabezeitpunkt der Wohnung durch den Vermieter an und legen Sie fest, bis wann der Vormieter die Nebenkosten zu zahlen hat bzw. bis wann diese mit dem Vormieter verrechnet werden sollen.
  5. Zuletzt müssen Sie auf jeden Fall das Datum der Nachmietervereinbarung angeben und beide Vertragspartner, also der Vormieter und der Nachmieter, müssen die Nachmietervereinbarung unterschreiben.

Empfohlene zusätzliche Angaben

Neben den verpflichtenden Angaben für die Wirksamkeit Ihrer Nachmietervereinbarung können Sie noch zusätzliche Angaben machen. Diese sind zwar nicht zwingend, sollten aber bestenfalls ebenfalls angegeben werden, damit die Übergabe problemlos verlaufen kann und es danach keine Streitigkeiten gibt.

  • Zwar wird bei der Übergabe der Wohnung an den Vermieter bzw. bei der folgenden Übergabe des Vermieters an den Nachmieter ein Protokoll über den Zustand der Wohnung angelegt, allerdings sollten Sie dies auch in Ihrer Nachmietervereinbarung festhalten.
  • Dadurch können Sie sich doppelt absichern und eventuell fehlende Zustandsbeschreibungen umgehen.
  • Erstellen Sie dafür einen Absatz, in dem Sie die Absprachen des Vormieters mit dem Nachmieter festhalten, also zum Beispiel, dass der Nachmieter das Streichen der Wohnung oder die Reparatur eines defekten Teils übernimmt.
  • Zudem können Sie in der Nachmietervereinbarung festhalten, welche Gegenstände bzw. Möbel vom Nachmieter übernommen werden.
  • Legen Sie dafür am besten eine Tabelle an. In der linken Spalte könnte der Wohnraum stehen, also zum Beispiel "Wohnzimmer", "Schlafzimmer" oder "Bad/WC".
  • Geben Sie daneben die übergebenen Gegenstände - wie Lampen, Möbel, Regale oder Elektrogeräte - an.
  • In der rechten Spalte sollte dann der Gesamtpreis für den Wohnabschnitt stehen.
  • So könnte eine Zeile zum Beispiel wie folgt aussehen: Wohnzimmer: "2 Lampen, 1 Regal, 1 Couch. Gesamtpreis: 600 Euro".
  • Zudem sollten Sie rechts unterhalb der Tabelle den Gesamtpreis aller Wohnräume zusammenrechnen und schreiben, dass dieser Betrag von dem Vormieter an den Nachmieter zu zahlen ist.
  • Zuletzt können Sie auch noch Zeugen für die Absprachen festlegen, welche die Nachmietervereinbarung ebenfalls unterschreiben müssen. Dies könnten zum Beispiel der Vermieter oder Vertraute der einzelnen Vertragsparteien sein.
helpster.de Autor:in
Kevin Höbig
Kevin HöbigKevin ist ein alter Hase bei HELPSTER. Als Webdesigner und Mediengestalter, der auch auf journalistische Erfahrung zurückblicken kann, beschäftigt er sich nicht nur privat mit technischen Themen. Dank seines Wissens hilft er anderen oft mit praktischen Tipps weiter.
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