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Neue Bandscheiben-Versteifung und Prothese - kann man Rente beantragen?

Probleme mit der Bandscheibe bedeuten nicht unbedingt Rente.
Probleme mit der Bandscheibe bedeuten nicht unbedingt Rente.
Eine neue Bandscheiben-Versteifung und eine Prothese dafür ist zwar manchmal eine gute Behandlungsmöglichkeit, bringt aber auch viele Veränderungen mit sich. Kann man in diesem Fall eine Rente beantragen?

Eine neue Bandscheiben-Versteifung mit Prothese

  • Die Bandscheiben übernehmen innerhalb der Wirbelsäule wichtige Funktionen. Heißt: Sie dämpfen Stöße ab, machen die Wirbelsäule als Gesamtsystem beweglich und sorgen dafür, dass die Wirbelkörper nicht aufeinanderstoßen. Wenn die Bandscheiben gesund sind, funktionieren sie prächtig und machen das Leben zum reinen Genuss. 
  • Anders sieht es aus, wenn die Bandscheiben sich vorwölben oder vorfallen und dabei auf Gegenden stoßen, wo anatomisch wenig Platz ist. Das zieht meist eine Menge von Beschwerden nach sich, die den Alltag mehr oder weniger beeinträchtigen. Abgesehen von den Schmerzen, die das mit sich bringen kann.
  • In manchen Fällen ist bei Problemen mit der Bandscheibe eine Versteifung sinnvoll. Hier werden operativ zwei übereinander liegende Wirbelkörper miteinander verbunden. Eine neue Möglichkeit ist eine Prothese, also eine künstliche Bandscheibe. Sie wird an die Stelle des organischen Puffers gesetzt und übernimmt deren Funktionen.

Eine Rente beantragen

  • Natürlich kann so eine Operation alle Probleme lindern oder beseitigen, manchmal aber nicht genug. Wenn immer noch erhebliche Einschränkungen in der Erwerbstätigkeit bestehen, sieht die gesetzliche Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeitsrente vor. Diese muss beantragt werden und ist an bestimmte Bedingungen im Versicherungsverlauf geknüpft. Alle organisatorischen Fragen zu diesem Thema sind komplex und individuell, machen Sie deshalb einen Termin bei der Rentenversicherung aus und klären Sie, ob Sie überhaupt die Möglichkeit haben, eine Rente zu beantragen.
  • In der Rentenversicherung gilt der Grundsatz: Reha vor Rente. Das heißt, dass vor einer Berentung versucht wird, durch Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit zu verbessern. Je nach Geburtsjahrgang, vor einigen Jahren traten dazu neue Bestimmungen in Kraft, muss sich diese Erwerbstätigkeit nicht auf den gelernten oder ausgeübten Job beziehen.
  • Es gibt neben der vollen Berentung auch eine Teilberentung. Hier werden Sie zu einem Viertel, einem Halben oder drei Vierteln berentet, entsprechend erhalten Sie meist auch nur einen Teilbetrag der Rente ausgezahlt. Auch diese müssen Sie beantragen - stellen Sie dazu einen normalen Rentenantrag, die Rentenversicherung entscheidet darüber, ob und in welchem Maße Sie berentet werden.
  • Eine Bandscheiben-Versteifung oder auch eine Prothese der Bandscheibe ist nicht gleichbedeutend mit Rentenbezug. Alle diese Fragen sind nur individuell zu klären und werden erst am Ende eines aufwendigen Antragsverfahrens beantwortet. Fragen Sie bei Ihrer Rentenversicherung nach, was der richtige Weg ist.
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