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Neuwagen und TÜV - Informatives

Mit einem Neuwagen müssen Sie noch nicht zum TÜV.
Mit einem Neuwagen müssen Sie noch nicht zum TÜV.
Wenn Sie sich einen Neuwagen zulegen, dann haben Sie in der Regel in den ersten Jahren einige Vorteile gegenüber dem Kauf eines Gebrauchten. Einen Vorteil haben Sie, weil Sie am TÜV in den ersten 3 Jahren vorbeifahren können. Aber das ist nicht immer so, es gibt - wie überall - Ausnahmeregelungen.

Mit einem Neuwagen brauchen Sie sich normalerweise in den ersten 3 Jahren keine Gedanken um den TÜV, genauer gesagt, um die Hauptuntersuchung zu machen. Es sei denn, es handelt sich nicht um einem PKW, sondern um ein anderes Auto.

So sind die Hauptuntersuchungs-Regelungen für Neuwagen

  • Kaufen Sie sich einen regulären PKW als Neuwagen, dann haben Sie in Deutschland in den ersten 36 Monaten Ruhe vor der leidigen Fahrt zum TÜV. Obwohl mit einem Neuwagen auch selten Gründe bestehen, die Hauptuntersuchung zu fürchten.
  • Allerdings ist die Hauptuntersuchung nach Ablauf der 36 Monate an ein Intervall zur neuerlichen Überprüfung von 24 Monaten gebunden. Auch dies gilt nur für PKW.
  • Ist Ihr Wagen als Taxi oder Mietwagen gedacht, dann erfolgt die erste Hauptuntersuchung bereits nach 12 Monaten. Auch das weitere Intervall folgt alle 12 Monate, da gerade Taxis und Mietwagen deutlich mehr Kilometer fahren und für Mängel anfälliger werden.
  • Handelt es sich bei Ihrem Neuwagen jedoch um einen LKW, der für bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zugelassen ist, müssen Sie bereits nach 24 Monaten zum TÜV. Danach ist die HU ebenfalls alle 2 Jahre fällig.

Wissenswertes rund um den TÜV

  • Lassen Sie an Ihrem Wagen neue Teile anbringen, die zur Eintragung in die Papiere fordert, dann müssen Sie natürlich vor Ablauf der 36 Monate zum TÜV. Das gilt besonders für Bereiche rund um das Fahrwerk oder eine Anhängerkupplung.
  • Tunen Sie Ihren Wagen, dann müssen Sie die Tuning-Teile in die Allgemeine Betriebserlaubnis eingetragen werden. Diese Papiere sind ebenfalls immer mitzuführen, da sie auch bei allgemeinen Verkehrskontrollen kontrolliert werden.
  • Bei den Preisen für die Hauptuntersuchung ist es ausschlaggebend, in welcher Region Sie wohnen und ob Sie zum TÜV, zur Dekra oder zu einer zugelassenen Autowerkstatt fahren. Im Allgemeinen bewegen sich die Preise zwischen 60 und 100 Euro.

Fahren Sie jedoch den regulären "Neuwagen von der Stange", dann brauchen Sie sich in den ersten 3 Jahren kaum Gedanken zu machen, ob Sie durch die erste Hauptuntersuchung kommen oder nicht.

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