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Neuwahl - Vereinswahlen richtig durchführen

So halten Sie Neuwahlen ab.
So halten Sie Neuwahlen ab.
In jedem Verein gibt es bestimmte Posten, die besetzt werden müssen, einige sind im Vereinsrecht vorgeschrieben und müssen über eine Wahl, an der alle Mitglieder teilnehmen können, besetzt werden. Von Zeit zu Zeit müssen dafür Neuwahlen organisiert werden.

Was Sie benötigen:

  • Satzung

So organisieren Sie Neuwahlen richtig

Ein Verein muss aus den Organen "Vorstand" und "Mitgliederversammlung" bestehen. Die Mitgliederversammlung wählt in der Regel den Vorstand, das heißt sie bestimmt, wer welchen Posten im Vorstand zu besetzen hat. Wie diese Wahl ablaufen muss, wird über die Satzung bestimmt, die ebenfalls von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Um Wahlen oder Neuwahlen von einzelnen Vorstandsposten abzuhalten, müssen Sie also eine Mitgliederversammlung einberufen. Wie die Mitgliederversammlung einzuberufen ist, wird über das Vereinsrecht geregelt.

  1. Einladung: Der Vorstand lädt mit einer Frist von mindestens 2 Wochen alle Mitglieder schriftlich ein. In der Ladung müssen der Ort und die Uhrzeit der Mitgliederversammlung angegeben sein. Insgesamt muss diese Mitgliederversammlung zumutbar sein. Das betrifft das Datum (z. B. keinen hohen Feiertag wählen), die Uhrzeit (zum Beispiel nicht um Mitternacht), den Ort (räumliche Nähe, zumutbare Lokalität (z. B. kein Swingerklub) etc.). In dieser Einladung muss auch der Grund der Mitgliederversammlung erwähnt sein, also Neuwahl des Vorstandes oder Neuwahl des Kassenwartes etc.
  2. Mitgliederversammlung: Die Versammlung läuft nach einem bestimmten Schema ab. Der (erste) Vorsitzende des Vereins leitet, eröffnet die Mitgliederversammlung und begrüßt die anwesenden Mitglieder. Es wird festgestellt, wie viele Mitglieder erschienen sind  und dass zur Mitgliederversammlung form und fristgerecht eingeladen worden ist. Die Versammlung ist damit auch beschlussfähig. Nun wird die Versammlung gefragt, ob sie der vorgeschlagenen Tagesordnung zustimmt und ob es weitere Vorschläge gibt. Wenn die Versammlung zustimmt, wird nach der Tagesordnung verfahren.
  3. Wahl des Schriftführers: Damit über die Mitgliederversammlung und die Neuwahl Protokoll geführt werden kann, muss zunächst ein Schriftführer bestimmt werden. Der Wahl stimmt die Mitgliederversammlung per Handzeichen zu und der Schriftführer nimmt diese an.
  4. Vorstellung der Kandidaten: Üblicherweise stellen sich jetzt die Kandidaten, die zur Neuwahl anstehen vor. Die Mitglieder können Fragen stellen und über die Kandidaten diskutieren.
  5. Abstimmung: Die Abstimmung erfolgt entweder über Handzeichen oder in geheimer schriftlicher Wahl, je nach dem was die Satzung des Vereins vorschreibt. Wenn die Neuwahl geheim erfolgt, muss ein Wahlleiter für diesen Vorgang bestimmt werden. Nach der Wahl müssen die Gewählten die Wahl annehmen.
  6. Ende der Versammlung: Sind alle Neuwahlen abgehalten und auch die weiteren Tagesordnungspunkte besprochen, beendet der Versammlungsleiter die Mitgliederversammlung.
  7. Über diese Versammlung fertigt der Schriftführer ein Protokoll an, welches von Schriftführer und Versammlungsleiter unterzeichnet werden muss.

Je nach Größe des Vereins und der Anzahl der Kandidaten muss die Neuwahl mehr oder weniger organisiert werden, wenn einige Hundert Personen schriftlich abstimmen sollen, brauchen Sie ein Wahlgremium aus mehreren Personen, das auch die Stimmzettel auszählt. Auch sind gedruckte Stimmzettel sinnvoll. Bei kleineren Vereinen kann dies auch zwangloser erfolgen.

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