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Nicht pfändbares Konto eröffnen - das sollten Sie beachten

Leeres Konto, ohne nicht pfändbares Konto.
Leeres Konto, ohne nicht pfändbares Konto.
Viele Haushalte sind in Deutschland überschuldet - kam es aufgrunddessen seitens der Gläubiger zu einer Kontopfändung, war die Not der Betroffenen groß. Das Konto wurde sofort von der Bank gesperrt, Überweisungen und Abhebungen waren bis zur Klärung nicht mehr möglich. Seit dem 01.06.2010 ist es möglich, gemäß §§ 850 k ZPO bei seiner oder einer Bank ein nicht pfändbares Konto zuführen. So ein nicht pfändbares Konto wird P-Konto genannt und muss bei einem Bankinstitut beantragt werden.

Was Sie benötigen:

  • ein Bankgespräch
  • eventuell Belege über Ihr Einkommen
  • einen Antrag von Ihrer Bank

Möglichkeiten für nicht pfändbares Giro

Wenn Sie der Meinung sind, aufgrund offener Beträge könnte eine Kontopfändung anstehen, sollten Sie das offene Gespräch mit Ihrer Bank nicht scheuen.

Natürlich ist ein nicht pfändbares Konto nicht vollkommen unantastbar für die Gläubiger. 

  • Beim Gespräch mit Ihrem Kundenberater der Bank nehmen Sie am besten sämtliche Belege Ihrer Einkünfte mit.
  • Nur so kann die Bank Ihnen auch alle gesetzlichen Möglichkeiten bei einem nicht pfändbaren Konto gewähren.
  • Die Regelungen der Freibeträge sind Sollwerte. Die Bank stellt mit Ihnen jedoch den Istwert her, sodass Sie bei gesetzlicher Anerkenntnis der Situation weitere Optionen erhalten können.
  • Die Kontopfändung führt dazu, dass Sie Ihr Girokonto nicht mehr nutzen und vor allem kein Bargeld …

Das Konto mit Schuldnerschutz, aber ohne Dispo

Ein nicht pfändbares Konto wird wie ein normales Girokonto geführt.

Das bedeutet für Sie, dass Überweisungen, Abhebungen oder Daueraufträge wie gewohnt weiterlaufen, so lange das Konto über die benötigte Deckung verfügt.

  1. Achten sollten Sie aber auch darauf, dass eventuell gewährte Dispositionskredite sofort nach Annahme des Antrags  für das nicht pfändbare Konto von der Bank aufgehoben werden, eine Kontoüberziehung ist nicht mehr möglich.
  2. Da jeder - ob verschuldet oder nicht - so ein nicht pfändbares Konto beantragen kann, bleibt die monatlich eingehende Geldsumme auch über den gesetzlichen Freibetrag für Sie verfügbar.
  3. Erst wenn es zu einer offiziellen Kontopfändung kommt, leitet die Bank das Geld, das über den festgelegten Freibetrag steht, auf ein gesondertes Zwischenkonto und gibt es an den oder die Gläubiger weiter.
  4. Über eine Kontopfändung werden Sie schriftlich von dem Bankinstitut informiert.

Nicht pfändbares Konto - einmal für jeden

Sollten Sie selbstständig sein, dürfen auch Sie so ein nicht pfändbares Konto führen.

Es gelten die gleichen Bestimmungen.

  1. Beachten sollte jedoch jeder, der ein nicht pfändbares Konto führen möchte oder muss, dass die Banken diese Tatsache an die Schufa weiterleiten.
  2. Wie die Schufa mit dieser Kenntnis umgeht, ist nicht sicher belegt.
  3. Tatsache ist, dass vonseiten der Gesetzgeber untersagt wurde, alleine nur die Inanspruchnahme des Schutzes eines nicht pfändbaren Kontos als schlechte Bewertung gelten zu lassen.
  4. Trotzdem besteht hier eine Unsicherheit, die man, sollten keine aktuellen Pfändungen anstehen, überdenken sollte.

Nicht pfändbares Konto ab 2012 einziger Kontopfändungsschutz

Allerdings gilt nach heutigem Stand (Mai 2011) als sicher, dass ab dem Jahr 2012 nur ein nicht pfändbares Konto als solch ein Pfändungsschutz zulässig ist.  

  1. Das heißt, wenn jemand ab 2012 kein nicht pfändbares Konto eingerichtet hat und es kommt dann irgendwann zu einer Kontopfändung, ist das Geld weg - ohne, dass der Lebensunterhalt berücksichtigt wird.
  2. Das nicht pfändbare Konto, das auch P-Konto genannt wird, darf nur jeder einmalig einrichten.
  3. Die Banken erheben für die Führung dieser Kontoform eine monatliche Gebühr, die 5 € oder auch höher (Stand Mai 2011) ausfallen kann - dieses ist von Bank zu Bank unterschiedlich und am besten vor Beantragung zu erfragen.
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