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Nichtveranlagungsbescheinigung für Rentner beantragen - so geht's

Guter Rat kann bares Geld wert sein, z.B. bei der Nichtveranlagungsbescheinigung.
Guter Rat kann bares Geld wert sein, z.B. bei der Nichtveranlagungsbescheinigung.
Auch Rentner unterliegen bei bestimmten Voraussetzungen der Steuerpflicht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das auf Sie zutrifft, informieren Sie sich hier über eine Möglichkeit, die Steuer mindestens zum Teil einzusparen, indem Sie als Rentner eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

Was Sie benötigen:

  • schriftlicher Antrag, per Formular oder auch formlos möglich

Wer eine Nichtveranlagungsbescheinigung braucht

  • Das Finanzamt prüft, ob Sie die Bedingungen für die Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung erfüllen. Für viele Rentner ist die Nichtveranlagungsbescheinigung unnötig, da ihr Einkommen aus Kapitalerträgen den Sparerpauschbetrag (801/1.602 €) nicht übersteigt.
  • Dann genügt es, bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge einzureichen. Ihre Bank zieht Ihnen somit keine Abgeltungssteuer ab, wenn die Einkünfte aus Kapitalerträgen unter 801 für Ledige bzw. unter 1.602 € für Verheiratete liegen. Haben Sie dagegen höhere Einkünfte aus Kapitalerträgen, können Sie die Abgeltungssteuer mindestens teilweise umgehen, indem Sie als Rentner eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Man kann den Antrag auch formlos einreichen, wenn er alle relevanten Daten enthält.

So rechnen Sie als Rentner     

Ein Berechnungsbeispiel soll Ihnen zeigen, welche Beträge für Rentner im Rahmen der Nichtveranlagungsbescheinigung relevant sind und wie Sie dadurch Ihre Einkünfte unter Umständen besser vor dem Zugriff durch den Fiskus schützen:        

  • Sie beziehen seit 2005 Rente in Höhe von 12.000 €. Davon sind 50 % steuerpflichtig = 6.000 €, dann können Sie Kapitalerträge in Höhe von 1.834 € steuerfrei einnehmen. Das ist der Grundfreibetrag. Dazu kommen: der Sparerpauschbetrag von 801 € + Werbungskostenpauschale mit 102 € sowie eine Sonderkostenpauschale von 36 €. Somit erhöht sich die steuerfreie Summe um weitere 939 €, wenn Sie alleinstehend sind. Sind Sie dagegen verheiratet, verdoppeln sich die Beträge.
  • Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung haben Sie also als Rentner bis zu 2.773 € bzw. 5.546 € aus Kapitalerträgen steuerfrei. Darüber liegende Einkommen aus Kapitalerträgen sind dann selbstverständlich zu versteuern. Ihr Finanzamt gibt Ihnen gern Auskunft dazu.
  • Reichen Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei allen Banken ein, bei denen Sie Kapitalerträge aus Dividende oder Zinsen und dergleichen haben. Die Zahl der benötigten Bescheinigungen kann auf dem Antragsformular vermerkt werden.

Die Bank wird diese Bescheinigung in Ihr System eintippen und Sie haben keinerlei Probleme mit Ihren Zinserträgen für dieses Jahr. Diese Prozedur müssen Sie jedoch jedes Jahr wiederholen, da, wie bereits erwähnt, eine solche Bescheinigung zeitlich limitiert ist.

Weiterer Autor: Benjamin Reheis

helpster.de Autor:in
Wil Flammiger
Wil FlammigerWil ist gelernter Landwirt mit großem Garten und ausgebildeter Schweißer. Im Laufe der Jahre hat er sich Fertigkeiten im Heim- und Handwerk selbst angeeignet, diese Erfahrungen gibt er schon seit vielen Jahren bei helpster.de weiter.
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