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Ordentliches Arbeitszeugnis - diese Inhalte gehören hinein

Bestimmte Informationen gehören in jedes Arbeitszeugnis.
Bestimmte Informationen gehören in jedes Arbeitszeugnis.
Jedem Mitarbeiter steht ein ordentliches Arbeitszeugnis zu, wenn er aus dem Unternehmen ausscheidet. Doch wie formuliert man dieses?

Dieser Inhalt gehört in ein Arbeitszeugnis

Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie ein ordentliches Arbeitszeugnis mit bestimmten Inhalten füllen müssen.

  1. Machen Sie zunächst persönliche Angaben zu Ihrem ehemaligen Arbeitnehmer, also vollständiger Name, möglicher Titel oder akademischer Grad sowie das Geburtsdatum.
  2. Führen Sie auf, wie lange die Beschäftigung andauerte, als was Ihr ehemaliger Arbeitnehmer angestellt war, worin dessen Aufgaben bestanden und welches Fachwissen er besaß. Auch interne Fortbildungen sollten Sie auflisten.
  3. Anschließend bewerten Sie die Arbeitsleistungen und -erfolge, die die Person erzielen konnte. Geben Sie auch eine Einschätzung über ihre Arbeitsgeschwindigkeit ab.
  4. Im nächsten Schritt erfolgt eine Einschätzung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen. Hier sollten Sie auch die sozialen Kompetenzen wie Team-, Kritik- oder Führungsfähigkeit und Ähnliches bewerten.
  5. Das Zeugnis nennt daraufhin eine Angabe des Grunds für den Austritt aus dem Unternehmen.
  6. Auf die Schlussformulierung dürfen Sie nicht verzichten, denn diese gehört rein rechtlich zu einer ordentlichen Bewertung dazu. Hier können Sie dem ehemaligen Arbeitgeber Glück für seine private und/oder berufliche Zukunft wünschen und eventuell erwähnen, ob Sie an einem weiteren Arbeitsverhältnis Interesse hätten.

Ordentliches Zeugnis - die richtige Formulierung

Über den Inhalt hinaus sind auch noch einige Punkte beim Formulieren zu bedenken.

  • Die Bewertung Ihres ehemaligen Arbeitnehmers müssen Sie mit einem Wohlwollen diesem gegenüber verfassen.
  • Dabei darf das von Ihnen ausgestellte Arbeitszeugnis ein berufliches Weiterkommen am Arbeitsmarkt nicht unnötig erschweren.
  • Dies bedeutet aber nicht, dass Sie nur Gutes über die Person niederschreiben müssten. Bleiben Sie bei der Wahrheit, formulieren Sie diese jedoch möglichst freundlich.
  • Damit derartige Zeugnisse von jedem potenziellen Arbeitgeber verstanden werden, hat sich eine bestimmte Art der Formulierungen eingebürgert, an die Sie sich halten sollten.

Übrigens: Ein ordentliches Arbeitszeugnis darf bis zu dreißig Jahre nach Beendigung einer Beschäftigung angefordert werden. Sie sind also auch noch nach Jahren dazu verpflichtet, ein solches herauszugeben.

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