Alle Kategorien
Suche

Ortsabwesenheit bei Arbeitslosigkeit - das müssen Sie beachten

Auch Arbeitslose brauchen mal Urlaub.
Auch Arbeitslose brauchen mal Urlaub. © Steffi_Pelz / Pixelio
Selbst bei Arbeitslosigkeit müssen Sie Ihre Urlaubszeiten beantragen - hier spricht man von Ortsabwesenheit. Wie Sie dafür eine Bewilligung bekommen und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Sie müssen bei Arbeitslosigkeit erreichbar sein

  • Damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Hartz IV haben, müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies bedeutet in der Praxis, dass Sie entsprechend der Erreichbarkeitsanordnung verfügbar sein müssen.
  • Wenn Sie sich nicht an die Erreichbarkeitsanordnung halten, können Ihnen Hartz IV und Arbeitslosengeld gekürzt oder sogar komplett gestrichen werden, wenn das Arbeitsamt oder das Jobcenter davon erfährt.
  • Für das Arbeitsamt erreichbar zu sein bedeutet, dass Sie persönlich an jedem Werktag innerhalb eines angemessenen Zeitraumes das Arbeitsamt oder einen potenziellen Arbeitgeber aufsuchen können. Als Zeitrahmen können 2,5 Stunden für Hin- und Rückfahrt als Richtwert dienen. Außerdem müssen Sie sich im "Nahbereich" der Behörde aufhalten. Dies bedeutet auch, dass Sie nicht den ganzen Tag in Ihrer Wohnung verweilen müssen.

Ortsabwesenheit - der Urlaub vom Arbeitsamt

Niemand kann trotz Arbeitslosigkeit dem Arbeitsamt 365 Tage im Jahr zur Verfügung stehen. Seien es nun persönliche Angelegenheiten oder eine dringend benötigte Verschnaufpause - es gibt immer Gründe, weshalb Sie nicht zu Hause sein können. Dann müssen Sie vorher eine Ortsabwesenheit beantragen.

  • Sie haben pro Jahr die Möglichkeit, für maximal 3 Wochen Ortsabwesenheit zu beantragen. Den Antrag müssen Sie vorher stellen. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Bewilligung hinterher nachgeholt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es sich um eine dringende Angelegenheit handelt und wegen der Öffnungszeiten des Arbeitsamtes ein Antrag vorher nicht mehr möglich ist.
  • Die Entscheidung, ob Ihnen Ortsabwesenheit gewährt werden kann, ist nicht von dem Wohlwollen Ihres Sachbearbeiters abhängig. Vielmehr muss dieser nach "pflichtgemäßem Ermessen" entscheiden. Während der Ortsabwesenheit darf die Vermittlung in Arbeit oder die Teilnahme an einer beruflichen Qualifizierung nicht möglich sein.
  • Wenn Sie die Ortsabwesenheit aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit beantragen, können Sie bis zu weitere drei Wochen bewilligt bekommen.
  • Auch aus privaten Gründen können Sie weitere drei Wochen Ortsabwesenheit beantragen. Für diese drei Wochen bekommen Sie dann aber keine Leistungen mehr.
  • Wenn Sie von vornherein länger als 6 Wochen ortsabwesend sind, bekommen Sie für den gesamten Zeitraum kein Geld mehr.
  • Nicht für jeden Hilfeempfänger muss die Ortsabwesenheit auch genehmigt werden. Wenn Sie noch nicht 15 Jahre alt oder nicht erwerbsfähig sind, brauchen Sie keine Genehmigung. Auch berufstätige Hilfeempfänger können ohne Genehmigung ortsabwesend sein.
  • Wenn Sie eine Reise buchen und Ihre Arbeitslosigkeit für den Reisezeitraum bereits absehen können, haben Sie keinen Anspruch auf Ortsabwesenheit für den Reisezeitraum. Auch dann müssen Sie eine Ortsabwesenheit vorher genehmigen lassen.
Teilen: