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Ortszuschlag erhalten - das müssen Sie als Beamter beachten

Beamter sein war einmal etwas Besonderes.
Beamter sein war einmal etwas Besonderes.
In früheren Jahren war es ein ganz besonderes Privileg, ein Beamter sein zu dürfen. Man war angesehen und der Status des Beamtenstandes entsprach den privilegierteren Leuten. Dies hat sich im Laufe der Zeit grundlegend geändert. Dennoch steht Ihnen als Beamter ein Ortszuschlag zu.

Mit dem Ortszuschlag mehr Geld bekommen

  • In den früheren Jahren des letzten Jahrhunderts und besonders auch nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs, galt es als ein besonderes Privileg, Beamter zu sein. Die Besonderheiten waren hierbei, dass der Beamte grundsätzlich nach Beendigung seines beruflichen Lebens Anspruch auf einen festgesetzten Pensionsanspruch sowie während der gesamten Arbeitszeit eine Unkündbarkeit hatte - falls nicht ganz gravierende Straftaten dagegensprechen.
  • Seit den 1960er Jahren wurden viele Angestellte im öffentlichen Dienst mit den Beamten auf eine Stufe gestellt, was den Ortszuschlag betrifft. Der Ortszuschlag wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt und ist fester Bestandteil des Einkommens. Die Höhe des Ortszuschlages ist dabei in zwei Gruppen unterteilt und zwar betreffend der Besoldungsgruppen A2 bis A8, und A9 bis A12.

Die Besonderheit dieses zusätzlichen Geldes

  • Eigentlich trifft die Bezeichnung Ortszuschlag nicht ganz zu, denn hierbei wurde zunächst der besondere Zuschlag gewährt, wenn jemand verheiratet war. Regional konnte der Ortszuschlag zwischen den Großstädten wie München, Berlin oder Hamburg und den anderen Städten und dörflichen Gegenden sich schon unterscheiden. Festgelegt wurde dieser Ortszuschlag für Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst im Jahre 1961 im Bundesangestelltentarif BAT, welcher in unveränderter Form von 1961 bis zum Jahre 2005 Bestand hatte.
  • Je nach Dienstjahren wurde das Grundgehalt alle zwei Jahre automatisch erhöht, während der Ortszuschlag abhängig war von der Besoldungsgruppe. Des Weiteren wurden die Beamten sowie die Angestellten im öffentlichen Dienst automatisch in die Private Krankenversicherung eingestuft. Lediglich die Angestellten konnten dies von Beginn an ablehnen, falls diese es wollten.
  • Der Bundesangestelltentarif BAT galt in seiner Urform bis zum Herbst 2005 in allen Bundesländern, lediglich in Hessen und Berlin wurde er bis zum Jahre 2010 beibehalten. Der Ortszuschlag hingegen wurde im Laufe der Jahre immer wieder ein wenig angehoben, wobei sich die Anhebung nach den Inflationsraten der letzten beiden Jahre richtete. Heutzutage möchten die meisten Arbeitnehmer höchstens noch Angestellte im öffentlichen Dienst sein, daher nimmt der Status der Beamten immer weiter ab. So lange der Bundesangestelltentarif BAT in den einzelnen Bundesländern Gültigkeit besitzt, haben selbst die Angestellten im öffentlichen Dienst immer den Vorteil, dass sie privat krankenversichert sein dürfen.
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