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Parken entgegen der Fahrtrichtung - das sollten Sie dabei beachten

Parken entgegen der Fahrtrichtung - das sollten Sie dabei beachten1:29
Video von Heike Kadereit1:29

Parken entgegen der Fahrtrichtung ist, bis auf wenige Ausnahmen, verboten und wird mit einem Knöllchen abgestraft. Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie einige Hinweise beachten.

Parken entgegen der Fahrtrichtung kostet 15 Euro, wenn Sie dabei ertappt werden. In fast jeder Gemeinde und jeder Stadt in Deutschlad wird das Parken entgegen der Fahrtrichtung regelmäßig kontrolliert.

Parken entgegen der Straßenverkehrsordnung

  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt nach §12 fest, dass das Parken entgegen der Fahrtrichtung verboten ist, weil dadurch die Unfallgefahr steigt.
  • Beim Ausparken aus der Lücke müssen Sie nämlich nicht nur den Verkehr in Ihrer Fahrtrichtung, sondern auch den Gegenverkehr beachten und beide Fahrstreifen überqueren, um weiterzufahren. 
  • Dabei vergessen viele Autofahrer auf den Gegenverkehr zu achten. Besonders Fahrradfahrer werden dabei häufig übersehen. 
  • Falls Sie dennoch entgegen der Fahrtrichtung parken, sollten Sie beim Ausparken in jedem Fall auch nach vorne Blicken und den Gegenverkehr beobachten. Das Parken in falscher Richtung sollte allerdings immer eine Ausnahme bleiben.

Stehen in falscher Fahrtrichtung

  • Das Parken entgegen der Fahrtrichtung ist in Ausnahmefällen erlaubt. Dies betrifft Einbahnstraßen, Straßen in denen auf der rechten Fahrbahnseite Schienen verlaufen und verkehrsberuhigte Bereiche mit ausgewiesenen Parkplätzen. 
  • Weiterhin kann das Parken entgegen der Fahrtrichtung erlaubt sein, wenn Sie über eine Sondergenehmigung verfügen, etwa als Unternehmer oder Gastwirt. 
  • In allen anderen Fällen wird das Falschparken mit einer Geldbuße von 15 Euro abgestraft. 
  • Parken Sie aus diesem Grund immer rechts am Straßenrand oder auf dem Seitenstreifen mit der Fahrtrichtung, um sich kein Knöllchen zu holen und den Straßenverkehr nicht zu gefährden.