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Patenbescheinigung - so beantragen Sie sie

Die Patenbescheinigung stellt der Pfarrer aus.
Die Patenbescheinigung stellt der Pfarrer aus.
Die Patenbescheinigung bestätigt die Fähigkeit einer Person eine Patenschaft zu übernehmen. Als Taufpate eines Kindes sind Sie dessen religiöser Vertreter und sollen gemeinsam mit den Eltern des Kindes für die religiöse Erziehung sorgen.

Wie beantragt man eine Patenbescheinigung?

Eine Patenbescheinigung ist notwendig, wenn die als Taufpate ausgewählte Person nicht Mitglied in der Kirchengemeinde ist, in der das Kind getauft werden soll. Dabei wird sie nur für Protestanten ausgestellt. Katholiken können eine sogenannte Kirchenzugehörigkeitsbescheinigung beantragen.

Um den Schein beantragen zu können, müssen Sie Mitglied in einer christlichen Kirche sein. Die Beantragung erfolgt im Pfarramt, das für Ihre Kirchengemeinde zuständig ist.

  1. Informieren Sie sich zunächst, zu welcher Kirchengemeinde Sie gehören und welches Pfarramt für Sie zuständig ist.
  2. Kontaktieren Sie das entsprechende Pfarramt entweder telefonisch oder persönlich zu den Öffnungszeiten. In einigen Gemeinden kann der Patenschein mittlerweile auch online beantragt werden.
  3. Geben Sie an, dass Sie als Taufpate ausgewählt wurden und die Patenbescheinigung benötigen.
  4. In der Regel wird der Patenschein direkt ausgefüllt und Ihnen mitgegeben bzw., wenn Sie sich telefonisch melden, innerhalb kurzer Zeit per Post zugeschickt.
  5. Reichen Sie die Bescheinigung beim Pfarramt der Gemeinde ein, in der Ihr zukünftiges Patenkind getauft werden soll.

Was bringt der Patenschein?

Der Begriff “Pate” kommt aus dem Lateinischen und bedeutet “geistlicher Vater”. Es ist die Abkürzung für die lateinische Bezeichnung “Pater spiritualis”.

Im traditionellen Verständnis ist es die Aufgabe der Paten, dem Kind den christlichen Glauben näherzubringen, mit ihm zu beten und den Glauben vorzuleben.

Die Patenbescheinigung bezeugt die besondere Rolle, die der Pate im Leben eines Kindes einnehmen soll und dass der Pate dazu geeignet ist, dem Kind den christlichen Glauben vorzuleben. Für eine katholische Taufe bedeutet das, dass der Taufpate selbst getauft, gefirmt und Mitglied der katholischen Kirche ist. Personen, die eine andere Konfession (z. B. evangelisch) haben, können lediglich Taufzeugen werden.

Soll das Kind evangelisch getauft werden, muss mindestens ein Taufpate evangelisch und konfirmiert sein. Die anderen Taufpaten müssen lediglich Mitglied einer christlichen Kirche sein.

Bedenken Sie, dass die Patenbescheinigung kein staatliches, sondern ein kirchliches Dokument ist.

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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