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Personalfragebogen - so beantworten Sie ihn richtig

So füllen Sie den Personalfragebogen aus.
So füllen Sie den Personalfragebogen aus.
Bei vielen Firmen ist es vor der Einstellung vorgeschrieben, einen Personalfragebogen auszufüllen. Diese Fragen sollten Sie auch nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgetreu beantworten.

Der Aufbau des Personalfragebogens

Der Aufbau eines Personalfragebogens ist in der Regel immer identisch gestaltet und gliedert sich in verschiedene Kategorien.

  • Die persönliche Kategorie ist, wie der Name schon sagt, für persönliche Angaben. Darunter fallen Name und Anschrift, Telefonnummern, E-Mail Adressen sowie sonstige Kontaktadressen. Ebenfalls muss Ihre Sozialversicherungsnummer eingetragen werden sowie Ihre gesetzliche Krankenkasse. Zudem wird Ihre Steuerklasse in einem weiteren Feld verlangt.
  • Der zweite Teil im Personalfragebogen bezieht sich auf Ihre Qualifikation. Hier werden die letzten Arbeitgeber verlangt sowie Angaben zu Ihrer bisherigen Ausbildung sowie zur Schulbildung. Außerdem haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, auf gewisse Weiterbildungen hinzuweisen, welche Ihre Qualifikation erhöhen.
  • Der dritte Teil bezieht sich auf gesundheitliche und finanzielle Fragen. Einige Fragen müssen Sie dabei beantworten, andere können Sie beantworten, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Was Sie beim Personalfragebogen beachten müssen

  • Füllen Sie den Personalfragebogen auf jeden Fall sorgfältig aus und schreiben Sie darin gut leserlich. Ein schlampiges Ausfüllen des Fragebogens wird sicherlich ein schlechtes Licht auf Ihre zukünftige Arbeitsweise werfen.
  • Beantworten Sie die Fragen auf jeden Fall wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen. Falsche Angaben im Personalfragebogen können im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung führen.
  • Sollten Sie Lohnpfändungen haben, so müssen Sie dies im Fragebogen angeben, falls es verlangt ist, auch wenn es peinlich ist. Für Ihre Lohnabrechnung braucht die Buchhaltung diese Hintergrundinformationen.
  • Wenn Sie schwerbehindert sind, so geben Sie dies bei den Gesundheitsfragen an. Andere Fragen, zum Beispiel ob Sie vorhaben, in Zukunft Kinder zu bekommen, sind sittenwidrig und brauchen von Ihnen nicht beantwortet zu werden.
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