Alle Kategorien
Suche

Pfändungsschutzkonto beantragen - so geht's

Auf dem Pfändungsschutzkonto ist Ihr monatlicher Grundbedarf sicher.
Auf dem Pfändungsschutzkonto ist Ihr monatlicher Grundbedarf sicher.
Immer mehr Menschen in Deutschland sind überschuldet. Da drohen schnell Pfändungen. Damit auch in Zeiten wirtschaftlicher Not die wichtigen Zahlungen getätigt werden können, hat der Gesetzgeber das Pfändungsschutzkonto mit automatischem Basispfändungsschutz eingerichtet. Jeder kann ein Pfändungsschutzkonto beantragen.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto

  • Ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, ist ein normales Girokonto für den täglichen bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die Bank stellt für ein P-Konto einen Antrag auf Pfändungsschutz. Das bedeutet konkret auf einem P-Konto sind monatlich 985,15 Euro pfändungssicher. Dieser Betrag erhöht sich bei Unterhaltspflichtigen.
  • Das P-Konto ist ein Guthabenkonto. Es kann kein Dispokredit eingerichtet werden und es kann auch nicht überzogen werden. Meist erhalten Sie als P-Konto-Kunde von der Bank keine EC-/maestro-Karte, sondern eine Bankkarte, mit der Sie nur an bankeigenen Automaten Geld abheben können.

Girokonto pfändungssicher machen

  • Jeder darf ein P-Konto haben, egal, ob Pfändungen bereits vorliegen, ob sie drohen, oder ob sie gar nicht zu erwarten sind. Es ist sehr einfach an ein P-Konto zu kommen. Sie können Ihr bisheriges Konto kostenlos in ein P-Konto umwandeln lassen, indem Sie bei der Bank eine schriftliche Erklärung abgeben. Die Bank ist verpflichtet, wenn Sie ein Pfändungsschutzkonto beantragen, innerhalb von drei Geschäftstagen die Umstellung durchzuführen.
  • Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder nur ein Pfändungsschutzkonto führen darf. Deshalb werden P-Konten meist an die Schufa gemeldet.
  • Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto führen, können Sie dieses nicht in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Richten Sie dann für jeden Kontoinhaber ein Girokonto ein, von dem dann eines oder beide auf Antrag als P-Konten geführt werden.
Teilen: