Alle Kategorien
Suche

Pflegepauschale - steuerliche Hinweise

Sie können zwischen Kostenabrechnung mit Belegerfassung oder Pauschale wählen.
Sie können zwischen Kostenabrechnung mit Belegerfassung oder Pauschale wählen.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken die Pflegekosten nur in seltenen Fällen tatsächlich ab. Die finanziellen Belastungen lassen sich teilweise beispielsweise als Pflegepauschale steuerlich absetzen. Doch diese Regelung ist nicht immer anwendbar. Was sollten Sie beachten?

Pflege kostet - eine Erkenntnis, die spätestens im Pflegefall zur Realität wird. Pflegebedürftige und Pflegepersonen können in bestimmtem Umfang Pflegekosten von der Steuer absetzen. Vorher sollte man sich kundig machen. 

Pauschalbeträge für Pflegebedürftige

Die steuerlichen Regelungen sind nicht einheitlich. Ergänzungen und Ausschlüsse sind zu beachten. Den Rat des Steuerberaters sollten Sie bei der ersten Einkommensteuererklärung nach dem Beginn der Pflegebedürftigkeit einholen.

  • Generell besteht sowohl für Pflegebedürftige selbst als auch Pflegepersonen bzw. pflegende Angehörige die Möglichkeit, Aufwendungen geltend zu machen. Abhängig ist die steuerliche Anerkennung davon, wer zahlt.
  • Pflegepauschale und andere Pauschbeträge können Sie ohne weitere Kostennachweise ansetzen. Besitzt ein Pflegebedürftiger einen Schwerbehindertenausweis, können pro Jahr bis zu 3.700 Euro geltend gemacht werden. Der dort aufgeführte jeweilige Grad der Behinderung (GdB) berechtigt zur Inanspruchnahme bestimmter Pauschalen.
  • Bei einem GdB 60 sind das 720 Euro, 1.060 Euro bei einem GdB 80. Der Höchstbetrag steht behinderten Personen mit Merkzeichen H sowie Blinden zu.

Pflegepauschale bei häuslicher Pflege 

  • Übernehmen Pflegepersonen die häusliche Pflege, können diese eine Pflegepauschale in Höhe von 924 Euro beanspruchen (Zahlenangaben: Stand 6/2013). Angehörige Pflegebedürftiger oder ihnen nahestehende Personen bekommen die Pauschale auch dann, wenn sie die Pflege nicht ständig, sondern nur zeitweise, etwa an den Wochenenden, übernehmen.
  • Damit die Pflegepauschale angewendet werden kann, bedarf es einer Voraussetzung. Der Pflegebedürftige muss hilflos sein. Das dokumentiert im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen H oder eine Einstufung in Pflegestufe III. Wenn sich mehrere Personen die Pflege teilen, wird die Pflegepauschale aufgeteilt.

Kosten abrechnen - Beleg sammeln

  • Genaue Kosten erfassen und Belege sammeln müssen Sie immer dann, wenn der Pflegebedürftige nicht als hilflos gilt. Da die tatsächlichen Kosten meist die mickrigen Pauschalen übersteigen, sollten Sie grundsätzlich Belege sammeln.
  • Die Pflegepauschale vereinfacht Ihre Steuererklärung. Das hat allerdings nur dann wirtschaftlich Sinn, wenn Ihre Kosten mit der Pauschale abgedeckt sind. Wenn Sie mehrere Personen pflegen, können Sie diesen Betrag zusätzlich beantragen.

Grundsätzlich sollten Sie bei der Kostenabrechnung beachten, dass Sie bislang noch nicht erstattete Pflegekosten geltend machen. Was Pflege- oder Krankenkassen bereits bezahlt haben, darf nicht in der Steuererklärung noch einmal auftauchen. 

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
Teilen: