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Pflegepersonal aus Osteuropa im Privathaushalt beschäftigen - was Sie dabei beachten sollten

Im Alter ist Hilfe erwünscht.
Im Alter ist Hilfe erwünscht. © Anja_Wichmann_bearbeitet__Gerd_Altmann / Pixelio
Seit 1. Mai 2011 dürfen Sie Pflegepersonal aus Osteuropa legal in Deutschland beschäftigen. Um sich nicht dem Vorwurf der Schwarzarbeit auszusetzen, müssen Sie Ihre Hilfe anmelden. Achten Sie auf unseriöse Angebote.

Wenn Sie Pflegepersonal aus Osteuropa in Ihrem Privathaushalt beschäftigen, sind Sie ein Arbeitgeber. Als solcher haben Sie Pflichten.

Freizügigkeit auch für Pflegepersonal aus Osteuropa

  • Für Pflegepersonal aus Osteuropa brauchen Sie keine spezielle Genehmigung von der Arbeitsagentur mehr. Zumindest gilt dies für Betreuungskräfte aus Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Estland, Litauen und Lettland. Rumänen und Bulgaren sind davon ausgenommen. In diesen Fällen müssen Sie sich noch bis Ende 2013 an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit wenden.
  • Sie können Pflegepersonal aus Osteuropa als Minijobber (bis 450 € im Monat, Stand 2012) oder sozialversicherungspflichtig (über 450 € im Monat) beschäftigen. Auf jeden Fall müssen Sie einen Arbeitsvertrag erstellen.
  • Beschäftigen Sie die Hilfskraft im Minijob, ist das Verfahren vereinfacht. Die Anmeldung erfolgt über die Minijobzentrale. Ansonsten gilt bei einem höheren Bruttogehalt ab 451 € die nachstehend bezeichnete Verfahrensweise.

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Haushaltshilfen

  • Bezeichnen Sie im Arbeitsvertrag das Bruttogehalt. Für Pflegekräfte liegt der Mindestlohn bei 8,50 € (alte BL) und 7,50 € (neue BL). Machen Sie Angaben über die Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfrist und die Aufgaben in Ihrem Haushalt. Vereinbaren Sie unbedingt eine Probezeit.
  • Sie müssen Ihre Pflegekraft beim Einwohnermeldeamt anmelden.
  • Besorgen Sie sich eine Lohnsteuerkarte beim Finanzamt und eine Betriebsnummer. Diese wird vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit (Telefon: 01801-664466) vergeben.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Pflegepersonal aus Osteuropa die Bescheinigung A1 vom ausländischen Sozialversicherungsträger besitzt. Andernfalls arbeitet sie schwarz.
  • Beschäftigen Sie keine selbstständige Haushaltshilfe. Diese sind zwar häufig billiger, sind aber meist scheinselbstständig. Sie selbst machen sich strafbar.
  • Zur Bruttovergütung gehören auch freie Unterkunft und Verpflegung. Die Aufwendungen sind beim Bruttolohn mit 392 € im Monat zu berücksichtigen.
  • Melden Sie Ihre Pflegekraft bei einer Krankenkasse an.
  • Auch die Anmeldung bei der Unfallversicherung ist Pflicht (Infotelefon: 0800-6050404).
  • Sind Sie pflegebedürftig, sollten Sie Pflegegeld beantragen. Die Pflegegeldversicherung zahlt einen bestimmten, vertraglich vereinbarten Tagessatz.
  • Die Stiftung Warentest hat einige Vermittler von Pflegepersonal getestet und für positiv befunden.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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