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Praktikum im Ausland - Hinweise für die Steuererklärung

Auslandspraktika sollten Sie bei Ihrer Steuererklärung in der BRD angeben
Auslandspraktika sollten Sie bei Ihrer Steuererklärung in der BRD angeben © Tim_Reckmann / Pixelio
Die Abgabenordnung (AO) legt fest, wer in der Bundesrepublik zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Die fristgerechte Abgabe der vollständigen Steuererklärung kann mitunter zu erheblichen Steuerrückerstattungen führen. Zeiten eines Praktikums im Ausland können zu Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen führen. Daher ist es sinnvoll, eine Steuererklärung abzugeben. Unter bestimmten Voraussetzungen, werden Ihre Reise- und Mietkosten durch die Finanzbehörden hierbei anerkannt.

Sprachkurse im Ausland bei der Steuererklärung absetzen

Wenn Sie zunächst vor einem Praktikum einen Sprachkurs im Ausland absolvieren, können Sie diesen im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Nach aktueller Rechtssprechung ist dies auch möglich, wenn Sie den Sprachkurs in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union absolviert wurde. Jedoch müssen einige Voraussetzung erfüllt sein:

  • Es muss ein konkreter Zusammenhang zwischen Ihrem Sprachkurs und Ihrer späteren beruflichen Tätigkeit im Ausland (dem Praktikum) bestehen. Sie müssen also nachweisen, dass das Erlernen der Fremdsprache notwendig war.
  • Ihr Praktikum muss zumindest Grundkenntnisse dieser Fremdsprache erfordern. Die Grundkenntnisse sollten die Vorstufe für Ihren Erwerb qualifizierter Fremdsprachenkenntnisse bilden.

Bezahlte Auslandspraktika und Steuererklärung

Wenn Sie ein bezahltes Praktikum im Ausland absolvieren und dort Geld verdienen, muss dieses von Ihnen bei der Steuererklärung in Deutschland angegeben werden.

  • Ihr im Ausland verdientes Geld wird jedoch in der Bundesrepublik nicht versteuert. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
  • Sie sollten aber darauf achten, dass Sie sich mindesens 183 Tage im Ausland zum Praktikum aufhalten. Ferner darauf, dass das Gastland mit der Bundesrepublik Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.

Im Ausland gezahlten Steuern

Anders verhält es sich mit den von Ihnen im Ausland während des Praktikums gezahlten Steuern, wie beispielsweise der Mehrwertsteuer.

  • Der deutsche Fiskus erstattet die von Ihnen im Ausland gezahlten Steuern grundsätzlich nicht zurück. Dies würde den deutschen Grundsätzen der Steuergerechtigkeit widersprechen.
  • Anspruch auf Rückerstattung von im Ausland gezahlten Steuern haben Sie nur im Ausland selbst.
  • Um Steuern im Ausland erstattet zu bekommen, müssen Sie dort eine Steuererklärung abgeben und mindestens 183 Tage im Jahr dort wohnhaft gewesen sein.

Mietkosten bei Auslandspraktika

Die Kosten für Ihre Unterkunft im Ausland können Sie als Praktikant, wenn Sie auf Ihre im Ausland erzielten Einkünfte in Deutschland keine Lohnsteuern zahlen, als sogenannte Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

  • Hierzu sollten Sie einfach Praktikumsvertrag, Mietvertrag, Quittungen und Belege für die Reisekosten der Steuererklärung beifügen und als Sonderausgaben deklarieren. Sonderausgaben sind alle Mehrausgaben, welche einem Steuerschuldner im Veranlagungszeitraum erwachsen.
  • Beträgt die Dauer Ihres Auslandspraktikums weniger als 183 Tage, dann können Sie Miet- und Reisekosten nicht als Sonderausgaben absetzen. In diesem Falle können Sie Kosten als Werbungskosten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Auslandsaufenthalte nutzen, ohne Geld zu verschenken

Auslandspraktika sind begehrt, weil man vor allem Sprachkenntnisse sammelt und dadurch den persönlichen Lebenslauf aufpeppen kann. Wer sein Auslandspraktikum jedoch bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt, verschenkt bares Geld.

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