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Putzfrau einstellen - so melden Sie einen Minijob an

Die Eintellung Ihrer Putzfrau auf Minijob-Basis ist einfach und unbürokratisch.
Die Eintellung Ihrer Putzfrau auf Minijob-Basis ist einfach und unbürokratisch.
Wer zum Putzen kaum noch Zeit hat oder wem es einfach nicht liegt, hat sicher schon mit dem Gedanken gespielt, eine Putzfrau einzustellen. Haushaltshilfen können Sie auch von privat auf Minijob-Basis anstellen und davon auch noch steuerlich profitieren.

Was Sie benötigen:

  • PC mit Internetzugang

Eine Putzfrau auf Minijob-Basis einstellen

  • Mit Einführung der privaten Minijobs haben Sie die Möglichkeit Ihre Haushaltshilfe im regulären Arbeitsverhältnis anzustellen und laufen nicht mehr Gefahr wegen Schwarzarbeit belangt zu werden. Um Sie zu motivieren, bietet der Staat Ihnen noch eine besondere Förderung.
  • Die Beiträge zur Sozialversicherung wurden für Minijobs im Privathaushalt noch mal deutlich reduziert; zudem können Sie die Ausgaben steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, wenn Sie Ihre Haushaltshilfe regulär einstellen, und mit dem „Haushaltsscheckverfahren“ sind auch die Formalitäten einfach und unbürokratisch erledigt.
  • In Zahlen: Ihr Gesamtbeitrag an die Sozialversicherung beträgt 13,7% des vereinbarten Nettoeinkommens. Wenn Sie mit Ihrer Putzfrau also ein monatliches Gehalt von 200,00 Euro vereinbaren, bezahlen Sie zusätzlich 27,40 Euro Sozialabgaben an die Minijob-Zentrale. Darin enthalten sind gesetzliche Renten- und Krankenversicherung, pauschale Lohnsteuer, Unfallversicherung und die Umlage zum Ausgleichsverfahren bei Krankheit oder Mutterschaft.
  • Die Anmeldung Ihrer Putzfrau erfolgt bei der Minijob-Zentrale. Dort können Sie den Vordruck „Haushaltsscheck“ im Downloadcenter herunterladen. Der Vordruck besteht aus nur einer Seite mit zwei Durchschlägen. Füllen Sie den Vordruck aus, lassen Sie ihn von Ihrer Putzfrau unterschreiben und zeichnen Sie selbst gegen. Das Original geht per Post an die Minijob-Zentrale, die Durchschläge sind jeweils für Sie und Ihre neue Mitarbeiterin vorgesehen. Bewahren sie den Durchschlag gut auf. So einfach können Sie Ihre Reinigungskraft ganz offiziell auf Minijob-Basis einstellen.
  • Ehrlich währt am längsten: Die zusätzliche Belastung durch Zahlung der Sozialabgaben hält sich wirklich im Rahmen, das Anmeldeverfahren ist einfach und unbürokratisch. Melden Sie Ihre Putzfrau hingegen nicht an und wird Ihnen Schwarzarbeit vorgeworfen, so müssen Sie mit Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit und – im Einzelfall - mit bis zu 25.000 Euro Ordnungsgeld rechnen.
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