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Rechnung ohne Steuernummer - das sollten Sie beachten

Rechnungen immer mit Steuernummer ausstellen
Rechnungen immer mit Steuernummer ausstellen
Eine Rechnung ohne Steuernummer ist wertlos. Sie missachten die Vorgaben des Gesetzgebers an die formalen Anforderungen. Vor allem nutzt sie dem Empfänger nichts.

Rechnungen sind streng formgebunden. Nur eine Rechnung, die die formalen Vorgaben des Gesetzgebers berücksichtigt, ist eine ordnungsgemäße.

Umsatzsteuergesetz bestimmt die Formalien einer Rechnung

  • Bedenken Sie, dass mit Rechnungen viel Missbrauch betrieben wird. Der Fiskus hat vor allem den Missbrauch des Umsatzsteuerwesens im Auge und möchte verhindern, dass er um das ihm zustehende Geld betrogen wird.
  • Demgemäß bestimmt § 14 Umsatzsteuergesetz, welche Anforderungen für die Ausstellung gelten. 

Steuernummer ist Pflichtangabe

  • Im Einzelnen heißt es in § 14 IV UStG, dass der Aussteller unter anderem die ihm vom Finanzamt mitgeteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Rechnung darstellen muss.
  • Nur dann, wenn sie formal ordnungsgemäß erstellt wurde, kann sie der Rechnungsempfänger, soweit er selbst gewerblich tätig ist, als Betriebsausgabe geltend machen. Fehlt die Angabe der Steuernummer, muss er bei einer Betriebsprüfung damit rechnen, dass der Betriebsprüfer die Rechnung als formal fehlerhaft beanstandet und als Betriebsausgabe nicht anerkennt.
  • Als Aussteller vergeben Sie sich nichts, wenn Sie Ihre Steuernummer angeben. Rechnungen erstellen dürfen Sie ohnehin nur, wenn Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind. 

Privatpersonen erstellen Quittungen

  • Sind Sie Privatperson, erstellen Sie keine Rechnungen, allenfalls Quittungen für empfangene Geldbeträge, die regelmäßig als Aufwendungsersatz oder Entschädigung zu verstehen sind.
  • Sollten Sie als Privatperson eine Rechnung erstellen, bekunden Sie, dass Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind und müssen die vereinnahmten Geldbeträge in einer Einkommenssteuererklärung gegenüber dem Finanzamt offenlegen und gegebenenfalls versteuern.

So recherchieren Sie, wie Sie steuerlich erfasst sind

  • Sollte Ihnen Ihre Steuernummer unbekannt sein, erfragen Sie diese bei Ihrem Finanzamt oder entnehmen sie Ihrem Einkommensteuerbescheid.
  • Alternativ zur Steuernummer dürfen Sie auch Ihre neu zugeteilte Identifikationsnummer verwenden, die Sie ebenfalls beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen können.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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