Alle Kategorien
Suche

Rechnung "zahlbar sofort" - wie viel Zeit Sie bei diesem Zusatz haben

Die Dauer einer Überweisung muss vom Gläubiger berücksichtigt werden.
Die Dauer einer Überweisung muss vom Gläubiger berücksichtigt werden. © Thorben_Wengert / Pixelio
Wenn eine Rechnung als "zahlbar sofort" gekennzeichnet ist, glauben viele Menschen, dass damit noch der gleiche Tag gemeint ist. Doch Sie haben etwas mehr Zeit, die Rechnung zu zahlen.

Rechnung "zahlbar sofort"

  • Wenn Sie im Geschäft etwas kaufen, dann ist diese Rechnung meist sofort zu zahlen. Hier gibt es selten Unstimmigkeiten. Wenn Sie dagegen etwas bestellen, oder ein Handwerker Ihnen eine Rechnung schreibt, haben Sie in der Regel eine gewisse Zeitspanne, innerhalb derer Sie zahlen können.
  • Mit dem Hinweis "zahlbar sofort" bittet der Rechnungssteller um eine Zahlung, die so schnell wie möglich erfolgt. Die Geschäftszeiten von Banken müssen hierbei berücksichtigt werden. Im Grunde genommen kann Ihnen aber schon am nächsten Tag eine Mahnung zugestellt werden. Falls die Verzögerung nicht durch Ihr Verschulden zustande kam, können aber keine Verzugszinsen erhoben werden.
  • Spätestens 30 Tage nach Eingang der sofort fälligen Rechnung sind Sie aber auf jeden Fall in Verzug, auch wenn keine Mahnung geschickt wurde. Durch eine früher verschickte Mahnung kann die Frist von 30 Tagen jedoch verkürzt werden.

Gesetzliche Fristen für Rechnungen

  • Jedes Geschäft gliedert sich in vier Phasen. Die erste davon ist die Leistungserbringung. Dies betrifft also die Überlassung der Ware oder die handwerkliche Leistung.
  • Die zweite Phase ist die Rechnungsstellung. Diese trifft zeitlich meist zeitgleich oder im unmittelbaren Anschluss an die Leistungserbringung auf. Eine Rechnung kann aber auch bis zu drei Jahre später noch gestellt werden. Je nach Leistung gelten hier Verjährungsfristen, die ein Einklagen des Betrages unmöglich machen würden.
  • Der Rechnungsstellung folgt die Fälligkeit. Bei dem Vermerk "zahlbar sofort" beginnt die Fälligkeit am Tag der Rechnungszustellung. Etwas übersichtlicher ist der Fall, wenn ein Datum als Frist gesetzt wurde.
  • Bei sofortiger Fälligkeit gerät der Schuldner automatisch in Verzug, wenn die Rechnung nach 30 Tagen nicht beglichen wurde. Eine Mahnung kann den Schuldner aber schon vorher in Verzug setzen. Falls Verzugszinsen eingefordert werden, ist der gesetzliche Spielraum relativ groß. Es wird gefragt, ob der Schuldner für die Verzögerung selbst verantwortlich ist. Falls nicht, kann der Gläubiger die Verzugszinsen in diesem Fall nicht durchsetzen.
  • Wenn eine feste Fälligkeitsfrist gesetzt wurde, dann gerät der Schuldner mit Ablauf dieses Datums in Verzug und Verzugszinsen können erhoben werden. Eine Mahnung ist nicht erforderlich.

Alle Angaben: Stand Juli 2012

Teilen: