"Rein netto" bei Rechnungen
- Überlicherweise dürfen Sie sich einen Betrag zwischen 2 und 5 Prozent vom Rechnungsbetrag abziehen, wenn Sie die Rechnung sehr schnell ausgleichen. Der sogenannte Skontoabzug ist in der Regel ein zusätzlicher Preisnachlass für rasches Bezahlen. Wenn Sie "rein netto" als Zahlungsziel vereinbart haben, dann entfällt dieser zusätzliche Nachlass generell.
- Achten Sie bei einer Rechnungsüberweisung darauf, dass Sie die darauf vermerkten Zahlungsziele einhalten.
Die Formulierung verschiedener Zahlungsfristen
Rechnungsstellende Geschäftsleute müssen sich an keine einheitliche Regelung für eine Zahlungsfrist halten. Sie können selber festlegen, innerhalb welcher Fristen sie einen bestimmten Prozentbetrag als Skontoabzug gewähren oder auch nicht. Die Zahlungsfrist kann frei gewählt werden.
- In der Regel enthält die Zahlungsfrist - auf der Rechnung vermerkt - stets eine Frist für eine Skontierung sowie eine Zahlungsfrist ohne den Abzug. Üblicherweise werden Formulierungen wie „Zahlung innerhalb von 8 Tagen mit 3 % Skonto, binnen 25 Tage ohne Abzug“ verwendet. Anstelle von „ohne Abzug“ kann auch „rein netto“ verwendet werden. Es gibt Lieferanten, die bereits ein genaues Datum als Zahlungsziel angeben. Auch dies ist möglich.
- Wenn Sie Ihren Kunden einen Skontoabzug gewähren wollen, dann wählen Sie dafür einen Zeitraum von 5 bis 10 Tagen, die dafür üblich sind. Hier gibt es - wie bereits erwähnt - keine genauen Vorschriften. Wenn Sie wollen, dann können Sie sogar 30 Tage für einen Skontoabzug gewähren.
- Wenn Sie selber einen Skontoabzug in Anspruch nehmen wollen, dann achten Sie darauf, wirklich rechtzeitig zu überweisen. Eine Zahlung mit Überweisung dauert in der Regel ein bis zwei Tage, bis das Geld auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist. Sie sind zum Abzug nur dann berechtigt, wenn Ihr Lieferant das Geld fristgerecht von Ihnen erhält. Wenn Sie außerhalb der Frist liegen, kann der Betrag von Ihnen noch nachgefordert werden.
- Wenn Sie "rein netto" vereinbart haben, dann dürfen Sie keinen Skontobetrag abziehen, sonder der gesamte Bruttobetrag wird nach den genannten Tagen fällig.
- Wenn Skonto vereinbart wurde, dann wird dieser stets mit Prozentrechnung vom Endbetrag inklusive Umsatzsteuer berechnet. Diesen Betrag dürfen Sie dann vom Bruttorechnungsbetrag abziehen.
- Skonto wird deshalb gewährt, damit der Kunde möglichst rasch überweist. So entstehen keine unnötigen Überziehungskosten beim Lieferanten, er bleibt liquide.
Der Skontoabzug ist ein Preisnachlass, der für eine frühzeitige Zahlung gewährt wird. Viele …
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