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Reisekosten - Tagessätze

Wer beruflich viel unterwegs ist, sollte sich unbedingt die Reisekosten erstatten lassen.
Wer beruflich viel unterwegs ist, sollte sich unbedingt die Reisekosten erstatten lassen.
Wenn Sie beruflich unterwegs sind, dann dürfen Sie Tagessätze für Ihre Reisekosten abrechnen. Dafür gibt es Tagessätze für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungen.

Tagessätze für berufliche Reisen

  • Wenn Sie weniger als 14 Stunden, aber mehr als acht Stunden unterwegs sind, können Sie als Reisekosten u. a. einen Verpflegungsaufwand von sechs Euro geltend machen. Über 14 und bis zu 24 Stunden sind es 12 Euro, die Sie als Verpflegungsaufwand pauschal ersetzt bekommen können. Wenn Sie mindestens 24 Stunden beruflich reisen, dann bekommen Sie Tagessätze von 24 Euro für jeden vollen Tag für Verpflegung.
  • Frühstück, das Sie normalerweise arbeitstäglich kostenfrei oder ermäßigt vom Arbeitgeber erhalten, können Sie mit 1,60 Euro ansetzen, ein Mittag- oder Abendessen mit 2,93 EUR. Ansonsten müssen Sie Ihr Frühstück selber zahlen. Wenn die Frühstückskosten auf der Rechnung nicht ausgewiesen sind, dann darf der Arbeitgeber die Spesen um 4,80 Euro kürzen. Bei Auslandsübernachtungen ist die Kürzung 20 % des jeweiligen Pauschalbetrages.

Reisekostenerstattung bei Übernachtungen

  • Als Übernachtungskosten wird ein Pauschalbetrag von 20 Euro angesetzt. Dies ist für ein Hotel natürlich sehr wenig. Oft buchen Arbeitgeber aber direkt Hotels für Ihre Angestellten, damit würde der Pauschbetrag für die Übernachtungskosten natürlich flachfallen.
  • Wenn Sie allerdings im Wagen schlafen, auf dem Campingplatz oder bei Familie oder Freunden bzw. keine Rechnung für die Übernachtung vorweisen können, dann ist das Ansetzen des Pauschbetrags eine in der Regel faire und einfache Lösung. Ihre Freunde werden sich über eine Flasche Wein für 20 Euro freuen.
  • Im Ausland erhalten Sie - je nach Ort und Land - höhere Tagessätze als Reisekostenerstattung. Für London sind 160 Euro angesetzt, für Paris 135, für Barcelona 150, für New York 215, für Washington 205 usw. Auch die Verpflegungspauschalen sind im Ausland höher. (Stand 04/2013)
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