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Den Reisepass verlängern

Für Fernziele außerhalb der EU benötigen Sie einen Reisepass.
Für Fernziele außerhalb der EU benötigen Sie einen Reisepass.
Prinzipiell kann man einen Reisepass nicht verlängern. Wenn der vorhandene Pass die Gültigkeit verliert, ist bei der Gemeinde ein neuer zu beantragen.

Was Sie benötigen:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Personenstandsurkunde

Informatives zur Verlängerung des Reisepasses 

Nachdem Sie den Reisepass bei Ihrer Gemeinde beantragt haben, wird dieser in Berlin gedruckt. Das Dokument wird Ihnen innerhalb einer Frist von zwei bis drei Wochen ausgehändigt.

Nur der Kinderreisepass kann bis maximal zum abgeschlossenen zwölften Lebensjahr Ihres Kindes verlängert werden. Als erwachsene Person müssen Sie das Dokument nach Ablauf der Gültigkeit bei der Passbehörde verlängern.

Neuerdings brauchen Sie sich um das Ausfüllen von Anträgen nicht mehr kümmern. Das erledigt das Gemeindepersonal für Sie. Vor allem für Vielreisende ist dies eine große Erleichterung.

Sie müssen sich lediglich persönlich vorstellen, den Antrag unterschreiben und Ihre Fingerabdrücke einscannen lassen. Schon wird der Pass auf Sie ausgestellt.

Pass verlängern - benötigte Dokumente und Kosten

Normalerweise benötigen Sie Ihren bisherigen Reisepass oder Ihren Personalausweis. Weiterhin müssen Sie ein biometrisches Lichtbild bereithalten. Dieses muss die Maße 45 mal 35 Millimeter aufweisen.

In besonderen Fällen müssen Sie eine Personenstandsurkunde vorzeigen, wie etwa eine Geburts- oder Heiratsurkunde. Diese können beispielsweise bei Unklarheiten über die Schreibweise Ihres Namens verlangt werden.

Die Gebühren für die Ausstellung von Reisepässen sind bundesweit einheitlich. Ein Standardreisepass mit 32 Seiten kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro. Ab dem 24. Lebensjahr zahlen Bundesbürger 59,00 Euro.

Für einen erweiterten Reisepass mit 48 Seiten wird ein Aufpreis von 22,00 Euro erhoben. Bei einem vorläufigen Reisepass beträgt die Gesamtgebühr 26,00 Euro.

Reisepass per Expressverfahren beantragen

Besonders Eilige können Reisepässe per Express beantragen. Hierfür wird eine Zusatzgebühr von 32,00 Euro fällig. Bestellen Sie den Pass vor 12 Uhr per Expressverfahren, wird dieser 48 Stunden nach der Bestellung ausgeliefert.

Für diese Art der Beantragung benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie für die herkömmliche Antragsstellung. Legen Sie den abgelaufenen Reisepass vor. Bei einer Erstausstellung den Personalausweis sowie Heirats- oder Geburtsurkunde.

Die Gebühren für den Pass mit 24 Seiten belaufen sich bis zum 24. Lebensjahr auf 69,50 Euro. Antragsteller über 24 Jahre zahlen 91,00 Euro. Für 48 Seiten zahlen Sie 99,00 Euro bis 24 Jahre. Ab dem 24. Lebensjahr sind 113,00 Euro fällig.

Gültigkeit des Ausweises

Für Personen unter 24 Jahren ist ein Reisepass, inklusive Kinderreisepass, sechs Jahre gültig. Danach müssen Sie ihn verlängern beziehungsweise neu beantragen.

Hier geht man davon aus, dass sich das Aussehen der Person so weit verändert, dass das Lichtbild im Ausweis schnell nutzlos wird. Auch der Nutzen des Fingerabdrucks ist hier nicht unbedingt gegeben. Für Personen über 24 Jahre beläuft sich die Dauer des Reisepasses auf 10 Jahre.

Hinweise für die Antragstellung des Passes

Es kann nicht schaden, im Vorfeld eine kleine Liste mit den wichtigen Dokumenten und dem richtigen Zeitpunkt der Beantragung aufzustellen. Legen Sie einen Termin für die Reise fest. Kümmern Sie sich zeitig genug um die Beantragung des Reisepasses, da ohne diesen der Urlaub, abhängig vom Zielland, nicht angetreten werden kann. 

Für die Antragstellung müssen alle nötigen Dokumente griffbereit liegen. Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Personalausweises. Des Weiteren beschaffen Sie sich die Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn bisher keine Antragstellung erfolgt ist.

Der Passinhaber muss den Pass persönlich abholen, da er diesen unterzeichnen muss. Stellen Sie sicher, dass Sie vor einer Reise ausreichend Zeit haben, um das Dokument bei der Gemeinde in Empfang zu nehmen.

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