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Rente bei Todesfall - Hinweise

Die Witwenrente kann eine wichtige Hilfe sein.
Die Witwenrente kann eine wichtige Hilfe sein.
Wenn Angehörige versterben, dann bleibt manchmal nicht nur eine emotionale Lücke zurück. Der Todesfall kann auch dazu führen, dass Hinterbliebene in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Hier kann eine Rente gezahlt werden, die etwa Witwen und Waisen zusteht.

In einer Ehe unterstützen sich beide Partner auch oft finanziell. Genauso ist es innerhalb einer Familie, wenn Eltern für ihre Kinder sorgen. Im Todesfall fehlt diese Unterstützung und das kann zu Problemen führen. Hier sollen verschiedene Rentenformen einen Ausgleich schaffen

Die Rente für Witwen

Eine Form der Unterstützung, die bei einem Todesfall gewährt werden kann, ist die Witwenrente. Diese Leistung soll das ersetzen, was der verstorbene Ehepartner vorher als Unterhalt zum gemeinsamen Leben beigetragen hat.

  • Dabei erhält der hinterbliebene Partner zwei Jahre lang 25 % der Rente, welche dem verstorbenen Partner zugestanden hätte. Wichtig ist dabei, dass der Verstorbene vor dem Todesfall mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur Versicherung gezahlt hat.
  • Wenn Sie selber ein gewisses Alter erreicht haben (bis 2012 waren dies 45 Jahre, das Alter steigt stufenweise auf 47 Jahre), eine Erwerbsminderung haben oder ein minderjähriges Kind erziehen, erhalten Sie 55 %.
  • Ihre eigenen Einkünfte werden ab einer bestimmten Höhe auf die Leistungen der Versicherung angerechnet. Eine Ausnahme bildet dabei das Sterbevierteljahr, d. h. die drei Monate nach dem Tod des Partners - hier wird Ihr Gehalt nicht angerechnet.

Absicherung für Kinder bei einem Todesfall

Neben der Entschädigung für Witwen gibt es noch eine Form der Unterstützung für Kinder, deren Eltern verstorben sind. Bei solch einem Todesfall wird die Waisenrente gezahlt.

  • Kinder, bei denen noch ein Elternteil, welcher unterhaltspflichtig ist, lebt, sind Halbwaisen; diesen stehen bei einem Todesfall 10 % der Rente des Verstorbenen zu.
  • Als Vollwaise gelten Sie hingegen dann, wenn Mutter und Vater verstorben sind; in diesem Fall erhalten Sie ca. 20 %.
  • Gezahlt wird die Leistung bis zur Volljährigkeit. Darüber hinaus erhalten Sie die Leistung, wenn Sie eine Ausbildung absolvieren oder sich beispielsweise im Bundesfreiwilligendienst befinden. Dann ist die Zahlung bis zum Alter von 27 Jahren möglich.

Stand: Juli 2013

helpster.de Autor:in
Andrea Nittel-Neubert
Andrea Nittel-NeubertAndrea war im Personalwesen tätig und hat dadurch einen professionellen Blick auf die Aspekte von Beruf & Karriere. Durch ihr Studium in der klinischen Psychologie kann sie nicht nur Karrieretipps geben, sondern auch in den Bereichen Liebe & Beziehungen weiterhelfen.
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