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Rente mit 56? - Zu den Abzügen

Durch einen vorzeitgen Renteneintritt Geld verlieren
Durch einen vorzeitgen Renteneintritt Geld verlieren
Sie entschließen sich, Ihre Rente mit 56 Jahren bereits zu beginnen? Hierbei sollen Sie sich jedoch die Frage stellen, ob Sie diese Abzüge bewerkstelligen können.

Wer kennt es nicht, das leidige Thema mit der Rente? Immer länger soll gearbeitet werden, mittlerweile sogar bis zum Alter von 67 Jahren. Was aber, wenn Sie bereits früher in Rente gehen wollen bzw. sich bereits überlegen, mit 56 Jahren schon mit dem Arbeiten aufhören zu wollen. Dies erfahren Sie in der folgenden Anleitung.

Ab wann man in die Rente gehen kann

  • Die Regelung, wann Sie in die Rente gehen dürfen, ändert sich fast jährlich. Tendenziell geht der Trend jedoch in die Richtung, dass Sie immer länger arbeiten müssen.
  • Im Moment wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 erhöht. Dies kommt mitunter darauf an, wann Sie geboren sind.
  • So haben Sie die Möglichkeit, wenn Sie 1947 geboren sind, nach dem 65. Lebensjahr in die Rente zu gehen. Haben Sie jedoch erst im Jahre 1964 oder später, das Licht der Welt erblickt, müssen Sie bereits 67 Jahre arbeiten, Tendenz steigend.

Doch was bedeutet dies, wenn Sie sich dazu entschließen bereits mit 56 in den Ruhestand zu gehen und vor allem ist dies überhaupt möglich?

Den Abzug der Bezüge mit 56 berechnen

  • Wenn Sie sich dazu entschließen, mit 56 in Rente zu gehen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie gehörige Abzüge bekommen. Diese sind auch nicht auf bestimmte Jahre limitiert, sondern lebenslang gültig.
  • Wenn man davon ausgeht, dass Sie bis zum Alter von 67 arbeiten müssen, so sind dies 11 Jahre, welche Ihnen abgehen. Es werden Ihnen 0,3 Prozentpunkte pro Monat abgezogen.
  • Das bedeutet, 11 Jahre bzw. 132 Monate multipliziert mit 0,3 sind 39,6 Prozent, welche Ihnen abgezogen werden. Können Sie diese Abzüge stemmen, so steht Ihrem Vorruhestand nichts mehr im Wege.
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