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Rente mit 60 mit Abzügen - Wissenswertes zu einem vorgezogenen Rentenbeginn

Die Rente mit 60 bringt meist Abzüge.
Die Rente mit 60 bringt meist Abzüge.
Sie möchten schon mit 60 in Rente gehen? Dann handelt es sich dabei um einen vorgezogenen Rentenbeginn. Dies ist jedoch meist mit Abzügen verbunden, das heißt, dass Sie weniger Rente bekommen. Es gibt jedoch Voraussetzungen, unter denen Sie mit 60 in Rente gehen können, ohne dass Abzüge vorgenommen werden.

Rente mit 60 Jahren

  • Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, schon mit einem Alter von 60 Jahren in Rente zu gehen. Dann wird die Deutsche Rentenversicherung sehr wahrscheinlich aber Abzüge Ihrer Rente vornehmen, da das Rentenalter eigentlich bei 65 Jahren liegt. Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie jedoch mit 60 Jahren in Rente gehen, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen.
  • Zunächst haben Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung die Möglichkeit, Ihren Rentenbeginn individuell bestimmen zu lassen. Dazu müssen Sie nur die Informationen in die Felder dort eintragen.

So erhalten Sie diese ohne mit Abzügen zu rechnen

  • Zunächst fallen bestimmte Personen unter die Grenze von 60 Jahren, um in Rente zu gehen. Darunter zählen schwerbehinderte Menschen, unter bestimmten Voraussetzungen auch Frauen und Arbeitslose.
  • Schwerbehinderte Menschen brauchen dazu eine Wartezeit von 35 Jahren, in denen sie mindestversichert sind. Weiterhin müssen sie als Schwerbehinderte anerkannt sein.
  • Für Beamte sieht es folgendermaßen aus: Sie können mit 60 Jahren in Rente gehen ohne Abzüge, wenn sie vor dem 01.01.1952 geboren sind und bei der Feuerwehr oder der Bundeswehr beschäftigt waren. Dabei müssen 22 Jahre Dienst nachgewiesen werden. Dies gilt auch für schwerbehinderte Menschen, die vor 1951 geboren wurden.
  • Ein Arbeitsloser kann grundsätzlich auch mit 60 Jahren in Rente gehen. Dazu sind die Voraussetzungen notwendig: Sie sind vor 1952 geboren und 60 Jahre. Weiterhin müssen Sie vor dem 01.01.2004 arbeitslos gewesen sein. Auch müssen die Beitragzeiten vorliegen. Es kann maximal zu Abzügen von 18 % kommen, da pro Monat, den Sie verfrüht in Rente gehen, 0,3 % abgezogen werden.
  • Bei Frauen gilt Folgendes: Sie müssen vor dem 01.01.1952 geboren sein und eine Wartezeit von 15 Jahren nachweisen sowie nach dem 40. Lebensjahr 10 Pflichtbeiträge gezahlt haben. Ansonsten kommt es zu Abzügen von 18%.
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