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Rentner und Steuer - Informatives

Dank der neuen Rentensteuer zahlen mehr Rentner Steuern.
Dank der neuen Rentensteuer zahlen mehr Rentner Steuern.
Wenn Senioren eine gesetzliche Rente sowie eine Betriebs- und eine Privatrente beziehen, müssen sie eine Steuererklärung abgeben. Auch für Rentner gilt Steuerpflicht. Steuern zahlen müssen sie nicht unbedingt.

Noch vor wenigen Jahren mussten sich viele Rentner mit dem Thema Steuer nur selten befassen. Doch durch die Rentenreform hat sich die Zahl der steuerzahlenden Rentner allein bis 2008 um eine Million auf etwa 2,8 Millionen erhöht. 

Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen 

Wer als Rentner mit seinen Einkünften über den Grundfreibetrag kommt, muss eine Steuererklärung abgeben. Für die Einkünfte eines Ehepaares gilt ein doppelter Grundfreibetrag. Obwohl die Werbungskostenpauschale die Steuerpflicht vermindert, bleibt es bei der Abgabepflicht.

  • Ausgefüllt werden muss die Anlage "R", bei einer Betriebsrente ebenfalls die Anlage "N". Betriebsrenten werden wie Arbeitslohn behandelt. Für Entlastung sorgen Sonderausgabenpauschalen sowie bestimmte Vorsorgeaufwendungen.
  • Anteilige Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie private Unfall- und Haftpflichtversicherungen sind innerhalb zulässiger Höchstgrenzen absetzbar. Außerdem werden Krankheitskosten berücksichtigt, welche die zumutbare Eigenbelastung überschreiten.
  • Der Grundfreibetrag ist eine sich regelmäßig ändernde Größe. Im Jahr 2014 liegt er bei 8.354 Euro für Alleinstehende. Außerdem steht jedem Rentner der sogenannte Rentenfreibetrag zu. Der wiederum bedeutet, dass nicht jeder Euro der Rente zu versteuern ist, mit dem der Grundfreibetrag überschritten wird. Neurentner müssen sich allerdings als Folge der Rentenreform des Jahres 2005 auf einen sinkenden Rentenfreibetrag einstellen.

Steuer auf die Rente

Die Rentensteuer trifft mittlerweile auch jene, die während ihrer Berufszeit einen Verdienst unterhalb des Durchschnittslohnes verzeichneten.

  • Laut Bundesfinanzministerium ist 2014 die Steuer für alleinstehende Neurentner ohne zusätzliche Einkünfte ein Thema, wenn deren monatliche Bruttorente mehr als 1.225 Euro (Ehepaare 2.450 Euro) beträgt. Vor zehn Jahren galt hier noch die Grenze von 1.599 Euro (Ehepaare 3.198 Euro).
  • Eine für Neurentner ungünstige Entwicklung zeigt sich auch daran, dass der steuerfreie Rentenbetrag unter der sogenannten Eckrente gefallen ist. Als Eckrente gilt auf der Grundlage von 45 Jahren Durchschnittsverdienst ein Betrag von 1.266,30 Euro.
  • Die neue Rentensteuer ist die Ursache. Denn seit 2005 erhöht sich der steuerpflichtige Rententeil für Neurentner jedes Jahr um zwei Prozent. Im Jahr 2005 waren es 50 Prozent, 2014 beträgt er 68 Prozent.

Wenn ein Rentner einen Minijob ausübt, bekannt als 450-Euro-Job, ist das dabei erzielte Einkommen steuerfrei. Die Steuer kann für ihn zum Thema werden, wenn Einkünfte durch einen sozialversicherungspflichtigen Nebenberuf erzielt werden.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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