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Rückgaberecht im Einzelhandel - das gilt es zu beachten

Machen Sie Ihr Rückgaberecht im Einzelhandel geltend!
Machen Sie Ihr Rückgaberecht im Einzelhandel geltend!
Schnell hat man etwas im Internet oder im Einzelhandel vor Ort gekauft und stellt später fest, dass einem der Artikel nicht gefällt. Sie können bei manchen Verträgen den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen und der Kauf wird rückabgewickelt, im Volksmund wird dies als Rückgaberecht verstanden. Sie sollten Ihre Rechte als Verbraucher kennen und nutzen.

Was Sie benötigen:

  • gekaufte Ware
  • Kaufbeleg

Bevor Sie eine Sache kaufen, sollten Sie genau wissen, ob Sie einen Anspruch auf ein Rückgaberecht, bzw. einen Widerruf haben oder nicht. Sie sollten Ihre Rechte kennen und gegebenenfalls im Einzelhandel nutzen.

Widerrufsrecht im Fall von Fernabsatzgeschäften

  • Bei Warenbestellungen über das Internet, also bei so genannten Fernabsatzgeschäften, ist für Verbraucher ein 14-tägiges Rückgaberecht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Im Falle gewerblicher Geschäfte über die Versteigerungsplattform E-Bay gilt sogar ein 30-tägiges Widerrufsrecht.
  • Der Umtausch erfolgt jedoch nur, wenn es sich bei der Ware nicht um eine Spezialanfertigung handelt, wie beispielsweise ein Maßanzug, ein T-Shirt mit eigenem Fotomotiv oder um Lebensmittel.
  • Der Rückversand in der Originalverpackung ist dabei nicht per Gesetz vorgeschrieben.
  • Der Unternehmer muss Sie über Ihr Widerrufsrecht belehren, fehlt diese Belehrung, gilt Ihr Widerrufsrecht unbefristet. Sie können das Widerrufsrecht ausdrücklich erklären oder konkludent, indem Sie die Ware in der geltenden Frist an den Unternehmer zurückschicken. Der muss Ihnen anschließend das Geld herausgeben.

Ihr Rückgaberecht im Einzelhandel

  • Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie etwas im Einzelhandel kaufen. Hier hat der Gesetzgeber die Unternehmer nicht verpflichtet ein Widerrufsrecht einzuräumen. Manche Geschäfte nehmen die Ware aus Kulanz zurück. In diesen Fällen ist es dem Unternehmer überlassen, ob er Ihnen einen Gutschein gibt oder das Geld. Der Unternehmer darf die Geltung des Gutscheins befristen. 
  • Stellen Sie nach dem Kauf im Einzelhandel fest, dass die Ware einen Sachmangel hat, können Sie ein Recht auf Nachbesserung geltend machen. Geschieht dies nicht, können Sie vom Kauf zurücktreten.
  • Von diesen Möglichkeiten zu unterscheiden ist die Anfechtung. Sie benötigen hierzu einen Anfechtungsgrund, dies könnte ein Inhaltsirrtum oder ein Erklärungsirrtum sein. Sie machen sich allerdings schadenersatzpflichtig.

Weiterer Autor: Christine Hügel

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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