Alle Kategorien
Suche

Ruhezeiten im Wohngebiet einhalten und einfordern

Ruhezeiten im Wohngebiet einhalten.
Ruhezeiten im Wohngebiet einhalten.
Im Wohngebiet haben Sie sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zu halten. Duschen und Staubsaugen sind jedoch erlaubt.

Ruhezeiten - was Sie dazu wissen müssen

Was gilt als Wohngebiet? Dies ist in § 3 BauNVO geregelt:

Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen. Zulässig sind Wohngebäude und Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen. Ausnahmsweise können Läden und nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen. Auch kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Anlagen für soziale Zwecke, wie kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Institutionen, können erlaubt sein. Es kommt also nicht auf die Länge der Straße oder die Menge der Häuser an.

Im Mietvertrag oder in der Hausordnung sind meist Ruhezeiten angegeben. Ist dies nicht der Fall, richten Sie sich nach den allgemeinen Ruhezeiten, die der BGH wie folgt festgelegt hat: Mittagsruhe ist von 13 bis 15 Uhr, Abendruhe von 20 bis 7 Uhr (Zimmerlautstärke: Geräusche dürfen außerhalb der verschlossenen Wohnung nicht wahrnehmbar sein), Nachtruhe ist von 22 bis 6 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit ganztägig.

Sie sollten auf die Einhaltung achten und sich während dieser Zeiten rücksichtvoll verhalten, um Ihre Nachbarn nicht zu stören.

Auch wenn Sie einen besonderen Anlass - Hochzeit oder Ähnliches - zu Hause feiern möchten, müssen Sie sich an die Ruhezeiten halten. Jedoch können Sie Ihre Feier vorher ankündigen und auf Toleranz hoffen. Nachbarn haben bei besonderen Anlässen geringfügige Beeinträchtigungen hinzunehmen.

Während der Ruhezeiten dürfen Sie duschen oder staubsaugen. Sozial übliches Verhalten darf nicht verboten werden, entgegen einer weitverbreiteten Meinung. Eltern können entspannt bleiben, denn auch Kindergeschrei und -lachen gehören zu den üblichen Geräuschen, die von Nachbarn hinzunehmen sind. Kinder bis zu zwölf Jahren dürfen einen Spielplatz auch in der Mittagszeit nutzen. Der Lärm sei Ausdruck familiengebundenen Wohnens und regelmäßig mit dem Ruhebedürfnis der Anlieger vereinbar (Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 24.06.1991, Az.: 9 A 9014/91).

In der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm können Sie genaue Werte, auch zu Geräuschspitzen, nachlesen.

Um die Nachtruhe zu wahren, hat der Gesetzgeber die Sperrstunde eingerichtet. Die Sperrstundenzeiten unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt und wurden mittlerweile teilweise ganz aufgehoben.

Im Wohngebiet - so nehmen Sie Rücksicht auf Nachbarn

Sie haben das Recht, ungestört in Ihrer Wohnung zu leben. Zum Schutz gibt es hierfür bestimmte Ruhezeiten, an die jeder im Wohngebiet gebunden ist. Das Spielen eines Musikinstruments darf Ihnen jedoch nicht verboten werden. Der Gesetzgeber hat hierfür ein bis drei Stunden tägliches Üben zugebilligt, die allerdings außerhalb der Ruhezeiten liegen müssen.

Innerhalb der Ruhezeiten haben Sie Radio- und Fernsehgeräte auf Zimmerlautstärke zu stellen. Entgegen der allgemeinen Meinung dürfen Sie während dieser Zeiten Ihre Wäsche waschen. Um jedoch Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, sollten Sie darauf verzichten.

Trotz Ihrer besonderen Rücksichtnahme kann es zu einer Lärmbelästigung kommen, die Sie nicht verschuldet haben. Gerade im Wohngebiet kommt es häufig vor, dass man jedes Wort des Nachbarn versteht, weil die Wohnung nicht ausreichend gedämmt ist. In einem solchen Fall sollten Sie eventuell prüfen lassen, ob nicht ein Mangel der Mietsache vorliegt, der vom Vermieter beseitigt werden muss.

Seit 2002 gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), die unter anderem die Benutzung eines Rasenmähers regelt. Danach ist es in allgemeinen und reinen Wohngebieten verboten, an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr den Rasen zu mähen. Geräte wie Laubbläser und Laubsammler dürfen zwischen 7.00 und 9.00 Uhr, 13.00 und 15.00 Uhr sowie 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.

Wenn sich Ihr Nachbar nicht an die Ruhezeiten hält, sollten Sie zuallererst das Gespräch mit ihm suchen. Bleibt das erfolglos, müssen Sie nicht gleich die Gerichte bemühen - wenden Sie sich an einen Mediator.

Checkliste - das müssen Sie während der Ruhezeiten beachten

  • Üben Sie auf Ihrem Musikinstrument maximal drei Stunden täglich, nur werktags und nicht während der Ruhezeit.
  • Verhalten Sie sich bei Feiern möglichst nicht zu laut und informieren Sie vorher Ihre Nachbarn.
  • Mähen Sie Ihren Rasen werktags nur zwischen 7.00 und 20.00 Uhr.
  • Duschen und baden Sie nach Möglichkeit nicht innerhalb der Nachtruhe.
  • Betreiben Sie Ihre Waschmaschine nicht innerhalb der Ruhezeiten.

Letztendlich ist es bei vielen Fragen bezüglich des Lärmes eine Frage der Toleranz. Reden mit den Nachbarn hilft meistens.

Teilen: