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Schlechtwetterkasse bei Handwerkerbetrieben - so funktioniert sie

Bei diesem Wetter hilft die Schlechtwetterkasse.
Bei diesem Wetter hilft die Schlechtwetterkasse. © Thomas Max Müller / Pixelio
Handwerkerbetriebe, die ihre Arbeit vorwiegend draußen verrichten, können in den Wintermonaten oft nicht arbeiten, weil es zu kalt ist. Damit die Arbeiter in dieser Zeit nicht entlassen werden müssen, wurde eine sogenannte Schlechtwetterkasse eingerichtet.

So funktioniert die Schlechtwetterkasse

  • Die sogenannte Schlechtwetterkasse wird von der Bundesagentur für Arbeit geführt. Auch die Zahlungen an die Arbeitnehmer wurden früher Schlechtwettergeld genannt, heutzutage heißt diese Leistung jedoch Saison-Kurzarbeitergeld oder kurz Saison-Kug.
  • Von der Schlechtwetterkasse profitieren Betriebe des Bauhauptgewerbes, des Dachdeckerhandwerks, der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und das Gerüstbauhandwerk. Sie bekommen für Ihre Arbeitnehmer Saison-Kurzarbeitergeld, wenn wegen schlechten Wetters nicht gearbeitet werden kann, aber auch, wenn es saisonbedingt keine Aufträge gibt.
  • Eine mögliche Zahlung aus der Schlechtwetterkasse ist auf die Zeit vom 1. Dezember bis zum 31. März beschränkt. Es spielt jedoch keine Rolle, wie groß das Unternehmen ist, daher kann auch für einen einzigen Arbeitnehmer Schlechtwettergeld beantragt werden.

So bekommen Sie für Ihre Arbeiter Schlechtwettergeld

Wenn Sie einen eigenen Handwerksbetrieb in einer der oben genannten Branchen haben und während der Wintermonate das Wetter zum Arbeiten zu schlecht ist, können Sie sich an das für Sie zuständige Arbeitsamt wenden. Dadurch verhindern Sie, dass Sie Mitarbeiter, die Sie bereits eingearbeitet haben, wieder entlassen müssen.

  • Um Zahlungen aus der Schlechtwetterkasse zu erhalten, müssen Sie einen Arbeitsausfall, der dadurch entstanden ist, dass Sie saisonal bedingt keine Aufträge bekommen, beim Arbeitsamt bis zum Ende des Monats anzeigen. Wenn Sie dagegen wegen des schlechten Wetters nicht arbeiten können, können Sie den Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten stellen. Diese Frist beginnt nach Ablauf des Monats, für den Sie Saison-Kug beantragen möchten.
  • Saison-Kug wird schon ab dem ersten Tag, an dem das Arbeiten wetterbedingt nicht möglich ist, gezahlt. Vorher müssen jedoch alle Arbeitnehmer ihre Urlaubstage und die Guthabenstunden aufbrauchen, die sich durch Mehrarbeit in den Sommermonaten angesammelt haben.
  • Aus der Schlechtwetterkasse wird ein Teil des Lohns ersetzt, den Ihre Angestellten normalerweise in dieser Zeit verdient hätten. Diese Zahlungen entsprechen in ihrer Höhe den Leistungen des herkömmlichen Kurzarbeitergeldes. Die Beiträge zur Sozialversicherung, die Sie als Arbeitgeber während dieser Zeit zu tragen haben, werden Ihnen ebenfalls aus der Schlechtwetterkasse erstattet.
  • Finanziert wird das Saison-Kurzarbeitergeld durch eine Umlage, die Sie und Ihre Arbeitnehmer im Verhältnis 60:40 zahlen. Wenn Sie im Bauhauptgewerbe tätig sind, geht der Beitrag an die SOKA-BAU, ansonsten an die Agentur für Arbeit.
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