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Schmerzensgeld nach Unfall beantragen - so geht's

Auch Schmerzen sind schmerzensgeldpflichtig.
Auch Schmerzen sind schmerzensgeldpflichtig. © Gerd Altmann / Pixelio
Ein Unfall an sich ist schon schlimm genug. Um Ihnen zumindest einen gewissen Ausgleich zu verschaffen, sollten Sie Schmerzensgeld fordern. Damit Sie Ihre Forderung realistisch begründen, sollten Sie die Grundregeln kennen.

Sie können bei einer Körperverletzung infolge eines Unfalls Schmerzensgeld verlangen (§ 847 BGB). Sinn ist es, Ihnen für die infolge Ihrer Verletzung entstehenden Verletzungen einen Ausgleich in Ihrer Lebensqualität zu verschaffen. Zugleich soll Ihnen das Schmerzensgeld eine gewisse Genugtuung dafür verschaffen, dass Sie infolge des Fehlverhaltens des Schädigers körperlich verletzt wurden.

Ein Unfall ist auch Teil Ihres allgemeinen Lebensrisikos

  • Sie müssen wissen, dass die Problematik des Schmerzensgeldes darin besteht, wie es im Einzelfall festgesetzt werden soll. Verabschieden Sie sich von allzu hohen Beträgen, wie Sie sie vielleicht aus der Berichterstattung über Schadensfälle in den USA kennen. Derartige Beträge liegen bei uns völlig außerhalb der Realität.
  • Machen Sie sich bewusst, dass ein Unfall aufgrund unserer Lebensführung und insbesondere infolge der Teilnahme am Straßenverkehr Teil des allgemeinen Lebensrisikos ist und Sie selbst genauso schnell als Schädiger in Erscheinung treten können, wie es Ihnen als Opfer passiert ist.
  • Schuldner des Schmerzensgeldes ist der Schädiger. Ist er privat haftpflichtversichert, ist auch dessen Haftpflichtversicherung in der Pflicht. Wurden Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt, ist neben dem Unfallverursacher dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Ihr Ansprechpartner.

Schmerzensgeld gibt es nur bei Verschulden des Schädigers

  • Ferner müssen Sie wissen, dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld verschuldensabhängig ist. Der Schädiger muss Ihre Körperverletzung verschuldet, diese also fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Können Sie diese Voraussetzung nicht beweisen, wird es schwierig.
  • Auch müssen Sie den Umfang und die Art Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung beweisen. Für deren Eintritt erfordert es keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit. Es genügt die hinreichende überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Unfall Ursache ist.
  • Gehen Sie davon aus, dass Sie bei Bagatellverletzungen keinen körperlichen Schaden begründen können, insbesondere dann nicht, wenn Ihre Lebensfreude nicht nachhaltig beeinträchtigt wird und Sie in Bezug auf Ihre Lebensgestaltung auf nichts verzichten müssen.

Einige Orientierungshilfen für Ihre Einschätzung

  • Wenn Sie sich orientieren möchten, können Sie bei Verkehrsunfällen das ADAC-Handbuch (Hacks/Ring/Böhm) zurate ziehen. Sie können dieses beim ADAC-Verlag beziehen. Es enthält über 2000 Entscheidungen für die Bemessung von Schmerzensgeld.
  • Auch im Internet finden Sie Tabellen, die für eine erste Orientierung hilfreich sind. Beachten Sie, dass die benannten Stichworte samt Betrag allein nicht aussagefähig sind. Es kommt immer auf die Umstände an, die Ihren Anspruch im Ergebnis erst begründen.
  • Sie müssen wissen, dass die Gerichte sich an diesen Tabellen teilweise orientieren und Schmerzensgeld in Höhe von vergleichbaren Fällen festsetzen. Diese Vergleichbarkeit ist jedoch oft problematisch.
  • So finden Sie in dem ADAC-Handbuch für den Massenfall HWS-Schleudertrauma Schmerzensgeldbeträge von 100 bis 2.000 € und Hunderte von Gerichtsurteilen. In der Regel hat jedes erkennende Gericht eine Orientierung innerhalb seiner eigenen Rechtsprechung.
  • Wichtig ist, dass Sie nach einem Unfall ein ärztliches Gutachten erstellen lassen, das Ihre Verletzung detailliert beschreibt und somit Grundlage für die Berechnung von Schmerzensgeld bietet.
  • Eine weitere Orientierungshilfe kann darin bestehen, dass Sie als Schmerzensgeld nach einem Unfall den Betrag geltend machen, den Sie an den Ausfalltagen als Arbeitsentgelt verdienen.

So sieht die Praxis aus

  • Da die Berechnung von Schmerzensgeld sehr komplex und weitgehend undurchschaubar ist, werden Sie im Schadensfall anwaltliche Beratung benötigen. Nur so sichern Sie sich Ihr Recht und riskieren nicht, einen unrealistisch hohen Betrag oder einen zu niedrigen Betrag einzufordern.
  • Auch müssen Sie wissen, dass es Haftversicherungen in aller Regel mindestens auf eine gerichtliche Klage ankommen lassen und selten bereit sind, auf erstes Anfordern freiwillig Schmerzensgeld zu bezahlen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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