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Schneefanggitter-Vorschrift? - Gesetzlichen Regelungen für Schäden durch Dachlawinen

Ein solches Schneebrett sollte nicht auf einen belebten Gehweg abrutschen.
Ein solches Schneebrett sollte nicht auf einen belebten Gehweg abrutschen.
Eine einsame Berghütte mit einer meterdicken Schneehaube auf dem Dach sieht natürlich sehr idyllisch aus. Bei einem einsam gelegenen Domizil kann eine Dachlawine auch kaum Schaden anrichten. In dichter besiedelten Gegenden sieht dies schon anders aus und die Hauseigentümer haben die ein oder andere Vorschrift über Schneefanggitter zu beachten.

Vorschrift zu Schutzmaßnahmen gegen Dachlawinen

  • Zunächst hat jeder Hauseigentümer dafür zu sorgen, dass von seinem Eigentum keine Gefahr ausgeht. Dies betrifft natürlich auch den Fall, dass bei heftigem Schneefall eine Dachlawine möglich ist.
  • Für Sie bedeutet dies allerdings nicht in jedem Fall, dass Sie auf Ihrem Dach ein Schneefanggitter anbringen müssen. Es hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie leben und wie hoch dort die Gefahr großer Schneemengen in den Wintermonaten ist.
  • Es lohnt sich also, wenn Sie sich in der für Sie zuständigen Landesbauordnung informieren, ob für Ihre Immobilie diese Schutzmaßnahmen verlangt werden können.
  • Gehen Sie davon aus, dass Sie in Regionen mit hohem Schneeaufkommen und dichter Besiedlung eine derartige Vorschrift vorfinden werden. Dazu ist zumeist noch erforderlich, dass Ihr Haus an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt und das Dach entsprechend steil ist.
  • Selbst wenn Sie keine Fanggitter anbringen müssen, trifft Sie immer noch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers, die Sie allerdings an Mieter oder einen Winterdienst delegieren können. Diese sind dann gehalten, bei der Gefahr von Dachlawinen die Wege und Flächen unterhalb des Dachs durch Absperrung oder entsprechende Warnhinweise zu kennzeichnen.
  • Wohnen Sie allerdings wie ein Einsiedler abgelegen von öffentlichen Wegen und Flächen, sind die Anforderungen an die Schutzmaßnahmen recht gering. Dies gilt auch, wenn in Ihrer Region Schneefall - und noch dazu in der für eine Dachlawine - geeigneten Menge eher ungewöhnlich ist.

Haftung ohne oder trotz Schneefanggitter

  • Kommt ein Mensch oder sein Eigentum durch eine Dachlawine zu Schaden, kann dies einen Schadensersatzanspruch gegen Sie auslösen. Die genaue Haftung hängt dann von den Umständen des Einzelfalls ab.
  • Besteht keine Vorschrift zur Anbringung der Schneefanggitter, wird immer noch geprüft, ob Sie gegen Ihre allgemeine Verkehrssicherungspflicht verstoßen haben.
  • Dies gilt besonders dann, wenn Sie durchaus damit gerechnet haben, dass ein solches Schneebrett vom Dach rutscht und nicht einmal Warnhinweise angebracht haben.
  • Andererseits müssen Bewohner in schneereichen Gegenden erfahrungsgemäß trotz Schneefanggitter mit Dachlawinen rechnen. Von ihnen wird ebenfalls Vorsicht erwartet. Dies gilt besonders für das Abstellen von Fahrzeugen direkt unter diesen Dachflächen, obwohl die Parkplätze vom Eigentümer demonstrativ nicht einmal geräumt wurden.
  • Eine solche Haftungsfrage kann eine ganze Zeit die Juristen beschäftigen und viel Geld kosten. Als Eigentümer eines Hauses lohnt sich dann eine Haftpflichtversicherung, die sich mit dem ganzen Vorfall auseinandersetzt.
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