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Schreiben an den Vermieter aufsetzen - Hinweise

Manchmal kann ein Vermieteranschreiben nötig werden.
Manchmal kann ein Vermieteranschreiben nötig werden.
Je nachdem, ob Ihr Vermieter eine Privatperson ist oder eine große Wohnungsgesellschaft, kann ein Schreiben an den Vermieter sehr unterschiedlich ausfallen. In jedem Fall gilt jedoch, dass Höflichkeit und Freundlichkeit, gepaart mit der notwendigen Deutlichkeit, noch nie geschadet haben.

Insbesondere, wenn Ihr Vermieter eine Privatperson ist, die vielleicht noch im gleichen Haus mit Ihnen wohnt, sollten Sie auch in einem förmlichen oder Frist setzenden Schreiben die Gebote der Höflichkeit beachten.

Im Schreiben Freundlichkeit und Deutlichkeit verbinden

  • Bevor Sie überhaupt ein Schreiben an Ihren Vermieter aufsetzen, sollten Sie sich überlegen, ob sich die Situation nicht besser im persönlichen Gespräch klären lässt. Wenn Sie zum Beispiel mit Ihrem Vermieter im gleichen Haus wohnen oder ihn aus anderen Gründen öfter sehen, könnte ein förmliches Schreiben ein kleines Problem ungewollt größer machen, als es eigentlich ist.
  • Sicher möchten auch Sie in einem Schreiben nicht unfreundlich "angeblafft" werden. Wenn eine Situation, über die Sie sich beispielsweise beim Vermieter beschweren wollen, schon länger andauert, müssen Sie besonders aufpassen, dass Sie nicht schon im ersten Schreiben "über das Ziel hinausschießen".
  • Schildern Sie so sachlich wie möglich die Situation, ohne in eine Aufzählung von Missständen zu geraten, wenn es gar nicht um mehrere Missstände, sondern nur um eine einzelne Situation - zum Beispiel den Lärm aus der Nachbarwohnung - geht. Wenn Sie dann schon im ersten Schreiben aufzählen, wie oft und wie sehr die Nachbarn zu laut waren, macht auch das keinen guten und kompromissbereiten Eindruck.
  • Selbstverständlich gehört auch in ein Schreiben an Ihren Vermieter eine höfliche Anrede- und Grußformel ("Sehr geehrte/(r) Frau/Herr ...", "Mit freundlichen Grüßen").

Dem Vermieter das Anliegen deutlich machen

  • Gerade, wenn es sich bei Ihrem Vermieter um eine größere Wohnungsgesellschaft handelt, müssen Sie in einem Schreiben Ihr Anliegen oft sehr deutlich machen, damit dieses überhaupt wahrgenommen wird.
  • Hier sollten Sie vor allem darauf achten, dass Sie die Nummer der Wohnung bzw. Ihres Mietvertrages deutlich am Anfang des Briefes nennen, damit das Schreiben auch in einer größeren Wohnungsverwaltung richtig zugeordnet werden kann.
  • Je nachdem, ob Sie sich in Ihrem Schreiben auf ein Schreiben Ihres Vermieters beziehen, sollten Sie unbedingt auch dessen Aktenzeichen mit angeben. 
  • Weisen Sie zudem deutlich darauf hin, bis zu welchem Datum Sie mit einer Antwort bzw. der Abstellung des geschilderten Problems rechnen.

Je nachdem, wer Ihr Vermieter ist, kann auch ein Schreiben an ihn unterschiedlich ausfallen. Egal ob es sich um eine große Wohnungsgesellschaft oder eine Privatperson handelt, sollten Sie allerdings die notwendigen Formalien einhalten. 

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