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Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot - wer zahlt?

Ein Beschäftigungsverbot kann jeder niedergelassene Arzt ausstellen.
Ein Beschäftigungsverbot kann jeder niedergelassene Arzt ausstellen.
Ist in der Schwangerschaft die Gesundheit von Kind und Mutter gefährdet, kann Ihnen der Arzt ein Beschäftigungsverbot bescheinigen. Da ist es gut zu wissen, wie Sie finanziell abgesichert sind und wer den Lohn zahlt. Im Mutterschutz sind die Schutzvorschriften genau verankert. Zu den generellen Arbeitsverboten kommt noch der Paragraph 3, der den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren berücksichtigt. Dieses Gesetz gewährleistet, dass Sie sofort aufhören können zu arbeiten, wenn dadurch Ihre Gesundheit oder das Leben des Kindes gefährdet ist. Denn Schwangere sollen Ihrer Tätigkeit nicht weiter nachgehen und das Baby in Gefahr bringen, nur weil sie finanzielle Einbußen fürchten.

Beschäftigungsverbot - in der Schwangerschaft genießen Sie besonderen Schutz

Sind Sie berufstätig und haben Ihren Arbeitgeber eine Schwangerschaft mitgeteilt, muss dieser sich sofort an die Mutterschaftsgesetze halten und Rücksicht nehmen. Um das zu gewährleisten, sind in diesen Gesetzen verschiedene Vorschriften festgehalten - auch die Beschäftigungsverbote und wer die Ausfallzeiten zahlt.

  • Jeder niedergelassene Arzt kann Ihnen ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Allerdings muss er die Gründe mit seinen eigenen Worten genau formulieren.
  • In dem Attest muss er auch verständlich festhalten, ob Ihnen jegliche Tätigkeit verboten ist oder ob Sie nur stundenweise arbeiten können oder leichtere Arbeiten zumutbar sind.
  • Auch warum ein komplettes Arbeitsverbot attestiert wird - beispielsweise bei einer drohenden Frühgeburt oder Risikoschwangerschaft - muss konkret aufgeführt werden. 

Achtung: Nicht jede Krankenkasse zahlt das Attest und Sie müssen die Kosten notfalls aus eigener Tasche zahlen.

Wer das Gehalt zahlt, ist im Mutterschutz klar geregelt

  • Während ein allgemeines oder individuelles Beschäftigungsverbot vorliegt, haben Sie keine finanziellen Einbußen zu befürchten. Denn Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen das Gehalt, welches dem durchschnittlichen Lohn der letzten drei Monate oder der letzten 13 Monate entspricht. Auch wenn Ihnen der Arbeitgeber einen leichteren Arbeitsplatz zuweist oder Sie nur stundenweise beschäftigen muss, darf er den Lohn nicht kürzen. Selbst Urlaubs- oder Weihnachtsgeld steht Ihnen zu und sollte es während Ihres Ausfalls eine Lohnerhöhung geben, bekommen sie die auch.
  • Übrigens: Auch nach dem gesetzlichen Mutterschutz von acht Wochen nach der Schwangerschaft, kann Ihnen der Arzt ein Arbeitsverbot aussprechen. Maximal bis zu sechs Monate nach der Geburt haben Sie bei vollem Lohn Anspruch darauf. Allerdings müssen Sie auch in diesem Fall ein ärztliches Attest vorlegen. Aus diesem muss hervorgehen, inwiefern Sie arbeitsunfähig sind und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert oder ob Sie stundenweise eingesetzt werden können. 

Für Arbeitslose bringt das Beschäftigungsverbot Nachteile mit sich

  • Sind Sie in der Schwangerschaft arbeitslos gemeldet und es treten gesundheitliche Beschwerden auf, ist eine Krankschreibung für Sie vorteilhafter. Bescheinigt Ihnen der Arzt ein Beschäftigungsverbot, wird das Arbeitsamt die Zahlungen sofort einstellen. Denn das Amt zahlt nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Bei einem grundsätzlichen Arbeitsverbot trifft das allerdings nicht zu. In diesem Fall wäre die Krankschreibung für Sie ein finanzieller Vorteil.
  • Sind Sie abgabenpflichtig beschäftigt haben eine Erkrankung, die nicht schwangerschaftsbedingt ist, wäre eine normale Krankschreibung gerechtfertigt. Sind sie aber nach sechs Wochen immer noch krank und arbeitsunfähig, zahlt die Krankenkasse - und das ist weniger Geld als Ihr Lohn. Hier wäre es also ratsamer, den Arzt um ein Beschäftigungsverbot zu bitten.

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