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Schwerbehindertenantrag stellen - so geht's richtig

Der Schwerbehindertenantrag wird beim zuständigen Landesamt für soziale Dienste gestellt.
Der Schwerbehindertenantrag wird beim zuständigen Landesamt für soziale Dienste gestellt.
Jeder Mensch, der aufgrund einer chronischen Krankheit oder einer anderen körperlichen Behinderung in seiner Lebensweise eingeschränkt ist, hat das Recht, einen Schwerbehindertenantrag zu stellen. Dieser wird bei dem zuständigen Landesamt für soziale Dienste beantragt.

Es gibt sehr viele Menschen, deren Lebensqualität aufgrund von chronischen Krankheiten oder Behinderungen sehr stark eingeschränkt ist. Dieser Personenkreis hat ein Anrecht auf besondere staatliche Fürsorge. Deshalb hat der Gesetzgeber für behinderte Menschen einen Nachteilsausgleich gesetzlich verankert. Um einen derartigen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen zu können, ist es aber erforderlich, den Grad der Behinderung offiziell feststellen zu lassen. Dazu ist es nötig, dass die betroffene Person bei der zuständigen Behörde einen Schwerbehindertenantrag stellt.

So stellen Sie einen Schwerbehindertenantrag

  1. Zunächst müssen Sie sich darüber informieren, welche Behörde für Sie zuständig ist. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Es ist aber auch möglich, die zuständige Behörde im Internet zu suchen. In den meisten Fällen sind die sogenannten Landesämter für soziale Dienste für die Belange von Behinderten zuständig.
  2. Bei dem für Sie zuständigen Amt können Sie ein Antragsformular anfordern. Das kann sowohl telefonisch als auch über das Internet geschehen.
  3. Den Antrag müssen Sie dann gewissenhaft ausfüllen. Das ist gar nicht so schwierig, wie viele denken. Äußerst wichtig sind natürlich die persönlichen Daten. Auf dem Schwerbehindertenantrag müssen natürlich auch Angaben zur Behinderung gemacht werden. Dazu benötigen Sie aber keine großen medizinischen Fachkenntnisse. Es reicht völlig aus, wenn Sie Ihre körperlichen Einschränkungen mit Ihren eigenen Worten erläutern.
  4. Als Nächstes müssen Sie noch Angaben dazu machen, welche Merkzeichen Sie bei der Erteilung eines Schwerbehindertenausweises für nötig halten. Dazu gibt es auf dem Schwerbehindertenantrag kurze Erläuterungen. Falls Sie sich dabei nicht ganz sicher sind, was Sie alles ankreuzen sollen, lassen Sie das Feld einfach frei. Dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile. Die Merkzeichen werden ohnehin von den Gutachtern vergeben.
  5. Auf der letzten Seite des Schwerbehindertenantrags müssen Sie noch die Anschrift Ihres Hausarztes und die Anschriften von Fachärzten, bei denen Sie in Behandlung sind, eintragen. Ferner müssen Sie eine Erklärung unterschreiben, mit der Sie die genannten Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden. Schließlich benötigt das Amt ja präzise medizinische Daten von Ihnen, damit der Grad der Behinderung festgestellt werden kann.
  6. Nachdem Sie den Schwerbehindertenantrag ausgefüllt und unterschrieben haben, schicken Sie ihn an das zuständige Amt. Medizinische Befunde brauchen Sie dem Antrag nicht beifügen. Die Befunde fordert das Amt von Ihren Ärzten.
  7. Dann dauert es in der Regel bis zu drei Monate, bevor Sie Bescheid bekommen, wie hoch der Grad Ihrer Behinderung ist. Beträgt der Grad der Behinderung mehr als 50 %, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. In dem Fall werden Sie aufgefordert, ein Passfoto an das zuständige Amt zu schicken. Beträgt der Grad der Behinderung weniger als 50 %, erhalten Sie nur eine schriftliche Mitteilung.
helpster.de Autor:in
Martin Lembke
Martin LembkeMartin ist ausgebildeter Landmaschinenmechaniker. Er lebt auf dem Land und bewirtschaften einen großen Obst- und Gemüsegarten. Hier ist er handwerklich stark gefragt und kann sich auch seinem größten Hobby den Autos widmen.
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