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Sehtest für den Führerschein - Informatives

Die Sehschärfe ist beim Autofahren wichtig.
Die Sehschärfe ist beim Autofahren wichtig.
Wollen Sie einen Führerschein erwerben, müssen Sie einen Sehtest absolvieren. Diesen können Sie beim Optiker durchführen lassen. Für bestimmte Führerscheinklassen ist jedoch ein augenärztliches Gutachten vonnöten. Auch wenn Sie weniger als 70 Prozent Sehleistung erreichen, müssen Sie zum Augenarzt. Ob Sie den Führerschein bekommen können, ist von den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung abhängig.

Sehtest durchführen lassen

  • Wollen Sie einen Pkw-Führerschein erwerben, genügt es, wenn Sie Ihren Sehtest bei einem Optiker durchführen lassen. Jedoch muss dieser amtlich anerkannt sein. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Pass mit, auch Ihre Sehhilfen sollten Sie mitbringen.
  • Beim Optiker werden Ihre Sehschärfe sowie Ihr Farbsinn überprüft. Zu diesem Zweck müssen Sie etwa an einer Tafel mit Ringen (Landoltringe) erkennen, an welcher Stelle diese unterbrochen sind. Außerdem wird mit den sogenannten Ishihara-Farbtafeln Ihr Farbsinn überprüft. 
  • Haben Sie mindestens 70 Prozent Sehleistung erreicht und haben keine angeborene oder erworbene Farbschwäche, erhalten Sie eine Bescheinigung, in der Ihre Werte vermerkt werden. Ist eine dieser beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen Sie außerdem ein augenärztliches Gutachten erstellen lassen.
  • Wollen Sie jedoch einen Führerschein der C- (C, CE, C1, C1E) oder D-Klasse (D, DE, D1, D1E) oder den Taxischein erwerben, müssen Sie immer ein augenärztliches Gutachten erstellen lassen. 
  • Beim Augenarzt wird unter anderem überprüft, ob Sie eine Grünschwäche/Grünblindheit oder eine Rotschwäche/Rotblindheit aufweisen. Sind diese nicht angeboren, können diese unter Umständen sogar behandelt werden. Um die Ausprägung dieser Farbschwächen festzustellen, wird eine Anomaloskopie durchgeführt.

Führerschein mit Sehschwäche erhalten

  • Erreichen Sie nur mit einer Sehhilfe 70 Prozent Sehleistung, wird dies im Führerschein vermerkt. Verschiedene Ziffern kennzeichnen die Art Ihrer Sehhilfe. Sie müssen beim Autofahren immer eine geeignete Sehhilfe tragen. Werden Sie ohne geeignete Sehhilfe "erwischt", müssen Sie Strafe bezahlen, zudem kann die Weiterfahrt untersagt werden.
  • Haben Sie eine Rotblindheit oder Rotschwäche (Protanopie) mit einem Anomaliequotienten von unter 0,5, dürfen Sie keinen Führerschein der Klasse D und DE erwerben, auch eine Erlaubnis zur Personenbeförderung erhalten Sie nicht.
  • Auch wenn Sie weniger als 80 Prozent (Visus 0,8) sehen, erhalten Sie keinen Führerschein der Klassen C, D, CE sowie den Taxischein. Hierbei gilt: Sie dürfen maximal minus oder plus 8 Dioptrien mit einer Sehhilfe ausgleichen. 
  • Bus- und Lkw-Führerscheine müssen Sie alle fünf Jahre verlängern lassen. Hierbei ist jedes Mal eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vonnöten. Sie müssen ein Führerscheingutachten beim Augenarzt ablegen. In diesem werden neben der Sehschärfe auch Ihr Gesichtsfeld, Ihr Farbempfinden und Ihr räumliches Sehen überprüft.

Im Internet können Sie den Sehtest bereits vorab online durchführen. Auf diese Weise können Sie überprüfen, ob Sie die nötigen Bedingungen für bestimmte Führerscheinklassen erfüllen. Ein Gutachten von einem Augenarzt ersetzt diese Tests jedoch nicht.

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