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Sind Beerdigungskosten steuerlich absetzbar? - Wissenswertes

Eine Beerdigung ist immer teuer.
Eine Beerdigung ist immer teuer.
Sind Beerdigungskosten absetzbar? Ja, bei der Einkommensteuererklärung im kommenden Jahr können Sie die entstandenen Kosten für eine Beerdigung steuerlich absetzen. Lesen Sie hier mehr.

Sind Beerdigungskosten steuerlich absetzbar?

  • Es ist immer eine traurige Angelegenheit, wenn man einen nahen Angehörigen verliert. Zudem kommen auf Sie außergewöhnliche Belastungen in Form von Trauerkleidung, Kosten für den Bestatter, etc. zu. Wenn der Verblichene keine Vorsorge für diesen Fall getroffen hat, stehen die Kosten plötzlich für Sie im Raum und selbst bei einer einfachen und schlichten Beerdigung kommen schnell rund 3000,- Euro zusammen.
  • Wenn Sie noch andere Geschwister haben, können Sie diese Kosten untereinander aufteilen, doch immerhin sind diese Beerdigungskosten eine besondere Belastung, welche Sie im darauf folgenden Jahr bei Ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich geltend machen können.

Beerdigungskosten und Ihre Einkommensteuererklärung

Bei der Einkommensteuererklärung sollten Sie wissen, dass nicht alle Ausgaben für die Beerdigung steuerlich absetzbar sind. Hierzu zählen die Trauerkleidung, die Bewirtung der Trauergäste, die Fahrten zum Friedhof sowie die spätere Grabpflege. Absetzen dagegen können Sie für die Beerdigung direkt betreffenden Kosten, auch die Trauerbriefe und die Danksagungen.

  1. Um die Beerdigungskosten steuerlich geltend machen zu können, nehmen Sie das erste Blatt der Einkommensteuererklärung, in dem Sie auf der Vorderseite Ihre persönlichen Angaben eintragen. Auf der rechten Innenseite stehen dann die beiden Zeilen 68 und 69 zur Verfügung.
  2. Zunächst sollten Sie auf einem formlosen Blatt die einzelnen Posten für die Beerdigungskosten aufführen und daraus eine Summe bilden.
  3. Sie tragen in die breite Zeile 68 das Wort Beerdigungskosten sowie den Namen der verstorbenen Person ein.
  4. Dann tragen Sie in die Spalte rechts daneben die Gesamtsumme der Kosten ein. Wenn die verblichene Person Vorsorge für die Beerdigung getragen hat, so müssen sie diese Summe in die Zeile rechts daneben „Erhaltene Beihilfen“ eintragen.
  5. Wurde keine Vorsorge getroffen, so lassen Sie das Feld einfach leer. In Spalte 70 tragen Sie die Gesamtsumme aus den Spalten 68 und 69 ein.
  6. Somit haben Sie dafür gesorgt, dass Ihre Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sind.
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