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So beantragen Sie einen Studienkredit fürs Zweitstudium

Durch einen Studienkredit kann auch der Weg zum Traumjob über das Zweitstudium geebnet werden.
Durch einen Studienkredit kann auch der Weg zum Traumjob über das Zweitstudium geebnet werden.
Einen fairen Studienkredit zu bekommen, ist in unserer Zeit alles andere als einfach. Wem der BAföG-Antrag abgelehnt wird, weil er für den späteren Start ins Berufsleben einen Fond oder gar eine Lebensversicherung auf seinen Namen laufen hat, der wird sich mit allerhand größenwahnsinnigen Zinssätzen auseinandersetzen müssen, durch die Banken die studentische Not auszunutzen versuchen. Noch schwieriger wird es mit dem Fördergeld, wenn es sich beim Studium nicht ums erste handelt. Wie Sie auch fürs Zweitstudium an einen Studienkredit kommen können, erfahren Sie hier.

Finanzierungsmöglichkeit bei einem Studienkredit

  • Meist scheint ein Studienkredit von einer Bank am sinnvollsten für das Zweitstudium. Solange Sie unter 30 Jahre alt sind und keinen Schufa-Eintrag haben, werden Ihnen Banken auch für das Zweitstudium ein Darlehen gewähren, das sich höchstens in der ausbezahlten Endsumme von dem zum Erststudium unterscheidet. Wichtig ist hierbei, dass Sie den effektiven Jahreszins der Banken vergleichen und so eine geeignete Gesellschaft finden. Auch, wenn Sie einen Schufa-Eintrag haben, kann man Ihnen mit einem Bürgen in bestimmten Fällen eine niedrige Kreditsumme gewährleisten.
  • Um eine Bank von der Unterstützung des Zweitstudiums zu überzeugen, sollten Sie sich vor allem um einen geregelten und aussagekräftigen Studienplan kümmern. Bei jedem Studentenkredit bezahlen Banken meist nach 3 Semestern über der Regelstudienzeit nicht mehr - rechnen Sie schon vor der Erstellung des Studienplans damit, dass man Ihnen höchstens die Regelstudienzeit gewähren wird und bemühen Sie sich im Studienplan um eine straffe Organisation. Der Studienplan selbst ist vor allem bei Kreditnehmern im Zweitstudium eines der wichtigsten Kriterien in der Frage nach Bewilligung.
  • Gewährt die Bank Ihnen einen Kredit, wird dieser in monatlichen Sätzen ausgezahlt. Eine Aufstockung der schon zu Anfang festzulegenden Gesamtsumme wird kaum möglich sein. Generell beträgt der monatliche Zuschuss im ersten und zweiten Semester um die 200 Euro, in höheren Semestern können schließlich bis zu 800 Euro ausbezahlt werden. Eine seriöse Bank wird darauf achten, dass die rückzuzahlende Summe plus Zinsen am Ende des Studiums nicht über 30.000 Euro liegt, sodass für den Monat bei einer längeren Laufzeit und somit allerhöchstens für 5 Jahre eine Darlehenshöchstsumme von 500 Euro in Frage kommt.
  • Anders als bei normalen Krediten startet die Rückzahlung des Studienkredits auch fürs Zweitstudium nicht mit der ersten Auszahlung, sondern beginnt erst nach Abschluss des Studiums und einer höchstens 12 Monate langen Orientierungsphase, die Raten sind dabei flexibel. Sobald Sie einen festen Arbeitsplatz gefunden haben, müssen Sie zwingend im dritten Monat mit der Rückzahlung der geliehenen Summe beginnen.

BAföG-Antrag für das Zweitstudium

  • Es ist eher selten, dass ein Studierender für sein Zweitstudium einen BAföG-Antrag bewilligt bekommt. Da die Gewährung des Geldes meist vom Sachbearbeiter abhängt und vor allem beim Zweitstudium absolut in dessen Ermessen liegt, scheint die Bewilligung alles andere als wahrscheinlich. Trotzdem sollten Sie sich als Studierender auch für das Zweitstudium beim BAföG-Amt erkundigen. In einigen Sonderfällen wird der Antrag nämlich dennoch gewährt.
  • Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren, in dem Sie den Zuständigen Ihre genaue Situation und die Notwendigkeit des Studiums und der Förderung klar machen können.
  • Ist eine zweite Hochschulausbildung für einen (am besten schon im Erststudium) angestrebten Beruf unbedingt notwendig oder gar rechtlich erforderlich, hat Ihr Antrag gute Chancen auf Bewilligung.
  • So auch, wenn Ihnen die erste Ausbildung erst die zweite ermöglicht hat. Haben Sie zuvor an einer Fachhochschule oder Fachschule ein Studium begonnen und abgeschlossen, wird Ihnen wie in allen Fällen, in denen erst über den zweiten Bildungsweg das weiterführende, allgemeinbildende Studium begonnen werden kann, der Antrag wahrscheinlich bewilligt.
  • Weiter erfolgt eine Bewilligung, wenn für eine bestimmte Stelle ein Schulabschluss nachgeholt werden muss. Zwar kann auch ein angestrebtes und gut erläutertes Bildungsziel allein zu einer Bewilligung im Einzelfall führen, weil dies aber eher der Ausnahmefall ist, sollten Sie sich nicht darauf verlassen.

Abschließend bleibt es nur, Sie zu ermutigen und Ihnen zu raten, den Traum vom Zweitstudium nicht gleich nach der ersten Absage eines Kreditinstituts aufzugeben. Jeder hat ein Recht, später einmal das zu tun, was er liebt - und jeder braucht irgendwann einmal Unterstützung, ob nun finanziell oder anderweitig. Genau das ist es wohl, was Sie am Ende auch BAföG-Amt und Kreditinstituten vermitteln sollten.

helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
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