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So beantragen Sie Mietminderung, wenn der Balkon nicht nutzbar ist

Man muss keine  Mietminderung beantragen, man hat das Recht dazu, wenn der Balkon unbenutzbar ist
Man muss keine Mietminderung beantragen, man hat das Recht dazu, wenn der Balkon unbenutzbar ist
Es kommt nicht selten vor, dass es zwischen Mieter und Vermieter zu Streitigkeiten kommt, weil irgendwo in der Mietwohnung ein Mangel herrscht, der behoben werden soll. Hier werden sich beide Parteien oft nicht einig und deshalb kann die Partei die im Recht ist geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Mängel abzustellen. Der Mieter hat die Möglichkeit der Mietminderung, zum Beispiel wenn der Balkon nicht nutzbar ist.

Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sind heute an der Tagesordnung. Doch der Mieter hat gute Möglichkeiten, sich sein Recht zu verschaffen. Bei einem gravierenden Mangel kann er mittels Mietminderung dem Vermieter Druck  machen, damit ein bestehender Mangel schnellstens behoben wird.

    Mietminderung beantragen, weil der Balkon nicht nutzbar ist

    1. Als erstes muss natürlich festgestellt werden, dass Sie eine Mietminderung nicht beantragen müssen. Dazu haben Sie ein Recht, natürlich nur, wenn Sie die richtige Vorgehensweise beachten.
    2. Wenn Sie zum Beispiel bei Ihrem Balkon einen Mangel entdecken, der es Ihnen unmöglich macht, den Balkon zu betreten oder zu benutzen, sollten Sie den Vermieter sofort unterrichten und ihn zur Mängelbeseitigung auffordern.
    3. Solche Mängel können verschiedener Natur sein. Zum Beispiel wenn das Geländer kurz vor dem Ausbrechen aus dem Beton ist und damit Ihre Sicherheit massiv gefährdet wird.
    4. Oder aber Ihr Balkon wird im Sommer saniert und die Bauarbeiten ziehen sich über mehrere Wochen hin. Dies ist zwar kein direkter Mangel aber der Entzug der Möglichkeit der Benutzung.
    5. Allgemein spricht man bei einem Balkon von Mängeln, wenn die Bausubstanz eine Gefahr für Leib und Leben des Benutzers darstellt.
    6. Sollte der Vermieter auch nach zweimaliger Aufforderung mit Fristsetzung, Ihnen weder Bescheid gegeben haben, noch eine Beseitigung eingeleitet haben, haben Sie das Recht zur Mietminderung.
    7. Da es hier aber unterschiedliche Minderungssätze gibt, ist es von Vorteil, dass Sie bevor Sie dies tun, sich bei Ihrem zuständigen Mieterverein über die anzurechnende Mietkürzung genau erkundigen. Wenn dies geschehen ist, kürzen Sie die Miete so lange, bis der angegebene Mangel beseitigt ist.
    8. Auch der hartnäckigste Vermieter wird sobald er die Mietminderung bemerkt reagieren, sei es positiv oder negativ. Wenn Sie sich bei der Mietminderung vorab erkundigt haben und korrekt handeln, brauchen Sie sich jedoch über etwaige Konsequenzen keine Sorgen zu machen.
    helpster.de Autor:in
    Jürgen Hemminger
    Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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