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So funktioniert die BAföG-Rückzahlung

Bei der BAföG-Rückzahlung lässt sich viel Geld sparen.
Bei der BAföG-Rückzahlung lässt sich viel Geld sparen.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – soll gewährleisten, dass Menschen aus allen sozialen Situationen die Ausbildung ihrer Wahl absolvieren können. Diese finanzielle Unterstützung ist jedoch nur zur Hälfte ein staatliches Geschenk. Schon bald nachdem Sie Ihr Studium beendet haben. meldet sich das Amt bei Ihnen: die BaföG-Rückzahlung wird fällig!
  • Viereinhalb Jahre nach der Förderungshöchstdauer wird sich das Bundesverwaltungsamt bei Ihnen melden, um die Rückzahlung der Fördergelder einzufordern. Wichtig: Teilen Sie dem Amt stets Ihre aktuelle Adresse mit, damit das Schreiben auch bei Ihnen ankommt! Den Bescheid erhalten Sie etwa sechs Monate bevor die erste Zahlung fällig wird, was fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer der Fall ist.
  • Für das Studium an allen Hochschulen gilt: Die Hälfte der Förderungssumme muss nicht zurückgezahlt werden. Die andere Hälfte des BAföG wurde Ihnen als unverzinsliches Staatsdarlehen gewährt und muss zurückgezahlt werden. Die maximale Darlehensschuld beträgt jedoch 10 000 € (insofern Sie nicht vor dem 1.3.2001 mit Ihrem Studium  haben). Wenn Sie also insgesamt mehr als 20 000 € BAföG erhalten haben, müssen Sie dennoch nicht mehr als diese 10 000 € zurückzahlen. Da das Darlehen unverzinslich ist, vermehrt sich der Betrag auch im Verlauf der Jahre nicht.
  • Etwaige Anträge auf Teilerlass können sie innerhalb eines Monats an das Bundesverwaltungsamt senden. Sobald diese Anträge bearbeitet sind, erhalten Sie einen endgültigen Rückzahlungsbescheid, der Ihnen die nun tatsächlich fällige Summe mitteilt ebenso wie Details wann und in welchen Raten diese zu begleichen ist. Falls Sie Ihre Anträge auf Teilerlass nicht rechtzeitig versenden, können sie nicht mehr berücksichtigt werden. Dies kann Ihnen einen großen finanziellen Nachteil bescheren. Kümmern Sie sich also möglichst sofort nach Erhalt des ersten Bescheides darum!
  • Falls Sie mit Ihrem endgültigen Rückzahlungsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monat Widerspruch einlegen.
  • Die Raten der BAföG-Rückzahlung haben Sie in der Regel vierteljährlich zu begleichen. Für gewöhnlich haben Sie für diesen Zeitraum 315 €, also monatlich 105 €, zu begleichen. Der maximale Rückzahlungszeitraum beträgt 20 Jahre. Sie sollten diesen Zahlungsforderungen fristgerecht nachkommen. Denn anderenfalls haben Sie Verzugszinsen zu begleichen. Unter gewissen Umständen können sich jedoch der Zahlungszeitraum und die Rückzahlungssumme ändern.

Gute Studienleistungen - ein Vorteil bei der BAföG-Rückzahlung

  • Falls Sie zu den besten 30 % der Absolventen Ihres Studienjahrgangs gehören, wird Ihnen ein Teil Ihrer BAföG-Schuld erlassen. Die Höhe diese Nachlasses hängt von Ihrer Studiendauer ab. Je schneller Sie studiert haben, desto höher der Nachlass. Eine entsprechende Bescheigung für das BAföG-Amt erhalten Sie von Ihrem Prüfungsamt an der Hochschule.

Schnelles Studium - ein Plus bei der BAföG-Rückzahlung

  • Sollten Sie Ihr Studium ungewöhnlich schnell abgeschlossen haben, erlässt Ihnen der Staat einen Teil Ihrer Rückzahlung. Je nachdem, wie schnell Sie ihr Studium beendet haben, können Sie folgende Beträge sparen. Unterschreiten Sie die Regelförderungsdauer um vier Monate,  werden Ihnen 2 560 € erlassen, bei zwei Monaten sind es immerhin noch 1 025 €.

    Geringes Einkommen - Kolanz bei der BAföG-Rückzahlung

    • Falls Ihre finanzielle Situation nach Ende Ihrer Ausbildung eine Rückzahlung nicht erlaubt, können Sie einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellen. Falls dieser Aufschub vom BAföG-Amt gewährt wird, beträgt dieser Aufschub ein Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres müssen Sie einen neuen Antrag stellen, sollte sich Ihre finanzielle Situation nicht gebessert haben. Die Einkommensgrenzen für die Gewährung eines Zahlungsaufschubes sind folgende.
    • Ihr Nettoeinkommen als Antragsteller beträgt nicht mehr als 1 040 €. Für jedes Kind, das Ihrem Haushalt angehört, erhöht sich dieser Betrag um 470 €, für einen Ehegatten um 520 €. Diese Beträge gelten nur, wenn Ihr Ehepartner und auch Ihre Kinder kein eigenes Einkommen haben, anderenfalls erhöhen sich die Einkommensgrenzen.
    • Sobald sich Ihre Einkommenssituation ändert, müssen Sie dies unverzüglich dem Amt mitteilen.

      Vorzeitige Rückzahlung der BAföG-Schulden

      • Falls Sie es sich finanziell leisten können, lohnt es sich auf jeden Fall Ihre BAföG-Rückzahlung in größeren Raten oder gar auf einmal zu begleichen, da Ihnen in diesen Fällen ein gewisser, je nach Rückzahlungshöhe sogar ziemlich hoher, Prozentsatz der Schuld erlassen wird. Generell gilt: Je schneller, desto weniger müssen Sie bezahlen!
      • Da sogar eine Ersparnis von bis zu 50 % möglich ist, lohnt in vielen Fällen auch ein Bankdarlehen.
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