Was Sie benötigen:
- Mietverhältnis
- Kündigungsgrund
Wenn bestimmte gesetzlich geforderte Voraussetzungen vorliegen, kann das Mietverhältnis oftmals vorzeitig gekündigt werden.
Das Gesetz nennt folgende Sonderkündigungsrechte
- Der Mieter hat ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
- Ein Sonderkündigungsrecht des Mieters liegt auch vor, wenn es nach einer Modernisierung der Wohnung zu einer entsprechenden Erhöhung der Miete gekommen ist.
- Verweigert der Vermieter seine Genehmigung zur Untervermietung, kann der Mieter auch eine Sonderkündigung aussprechen.
- Der Vermieter und die Erben haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Mieter stirbt.
- Es besteht ebenso ein Sonderkündigungsrecht im Falle der Nacherbschaft und des Nießbrauchs.
- Der Mieter hat ein Sonderkündigungsrecht, sobald das Mietverhältnis länger als 30 Jahre besteht.
- Der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht für Wohnungen in einem von ihm bewohnten Gebäude.
- Der Mieter ist zur Sonderkündigung berechtigt, bevor in der Mietwohnung Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Ein Mietverhältnis kann auch ohne schriftlichen Mietvertrag wirksam zustandekommen. Lesen Sie …
Vorgehensweise im Falle eines Sonderkündigungsgrundes
- Prüfen Sie genau, ob Sie zu einer Sonderkündigung berechtigt sind.
- Sollten Sie sich unsicher sein, holen Sie Rechtsrat ein oder gehen zumindest auf den Mieterbund zu. Dort kann man Ihnen sicherlich eine Vorgehensweise empfehlen und wird Ihren konkreten Fall würdigen.
- Halten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrem Vermieter und handeln Sie nicht überstürzt. Viele Dinge lassen sich in einem Gespräch klären und oftmals kommt eine Mietminderung in Betracht, bevor man vollendete Tatsachen durch eine außerordentliche Kündigung oder eine Sonderkündigung erschafft.
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