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Sonderurlaub: Todesfall Opa - Hinweise

Sie können Sonderurlaub bei einem Todesfall erhalten - dies gilt auch, wenn Ihr Opa tot ist.
Sie können Sonderurlaub bei einem Todesfall erhalten - dies gilt auch, wenn Ihr Opa tot ist.
Verstirbt ein Angehöriger, so ist dies immer für alle Hinterbliebenen schwer. Nicht nur die Trauer macht einen normalen Arbeitsalltag unmöglich. Es sind auch viele Angelegenheiten zu bewältigen. Aus diesem Grund gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch einen Anspruch auf Sonderurlaub. Dies gilt auch, wenn der Todesfall Ihren Opa betrifft. Die Voraussetzungen müssen jedoch gegeben sein, damit Sie einige Tage frei bekommen können.

Grundsätzliches zum Sonderurlaub bei einem Todesfall

  • Viele Tarifverträge treffen Regelungen zum Sonderurlaub bei einem Todesfall. Arbeiten Sie jedoch in einer Firma, die nicht tarifvertraglich gebunden ist, so greifen die allgemeinen Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein. Die ausschlaggebende Norm ist dann § 616 Bürgerliches Gesetzbuch.
  • Nach dieser Norm haben Sie einen Anspruch auf Sonderurlaub, wenn eine Person aus Ihrem nächsten Verwandtenkreis stirbt. Dies gilt, wenn Kinder, ein Elternteil, Ehepartner, Schwiegereltern, Opa oder Ihre Oma, die Enkelkinder oder Geschwister sterben. Beachten Sie, dass hiernach die Adoptivkinder und Pflegekinder mit den leiblichen gleichgestellt sind. Gleiches gilt für den Lebenspartner und eingetragenen Lebenspartner.
  • Sobald Sie den Urlaub genehmigt bekommen, erhalten Sie die volle Lohnfortzahlung. Der Urlaub wird von Ihrem Arbeitgeber bezahlt.
  • Sind entfernte Verwandte oder Freunde gestorben, so können Sie den Urlaub leider nicht in Anspruch nehmen. Das Gesetz stellt leider nicht auf die emotionale Bindung ab. Sie können sich in solch einem Fall an Ihren Arbeitgeber wenden und Ihren regulären Urlaub beantragen.

So viele freie Tage können Sie bekommen, wenn Ihr Opa verstorben ist

  • Haben Sie einen Todesfall erlebt und ist Ihr Opa verstorben, so sollten Sie wissen, dass das Gesetz nicht vorgibt, wie lange der Sonderurlaub sein kann. Es legt lediglich fest, dass er verhältnismäßig kurz sein sollte.
  • Üblicherweise wird Ihnen Ihr Arbeitgeber ein bis zwei Tage gewähren. Es kann aber auch davon abhängen, wie viele Jahre Sie bereits in dem Unternehmen tätig sind und wie nahe Ihnen die verstorbene Person stand. Dann können je nach Kulanz Ihres Arbeitgebers bis zu zwei Wochen gewährt werden.
  • Sind Sie ganz besonders emotional belastet und Ihnen genügen die Urlaubstage nicht, so wenden Sie sich an einen Arzt und lassen Sie sich krankschreiben.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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