Sozialversicherungsausweis neu beantragen- so gehts'ganz leicht
Für diesen Ausweis ist grundsätzlich die zuständige Krankenkasse verantwortlich. Der Ausweis wird erstellt, wenn ein Arbeitnehmer zu ersten Mal eine Beschäftigung aufnimmt. Ohne die Sozialversicherungsnummer, wird Sie kein Arbeitgeber beschäftigen. Die Ausstellung erfolgt ganz automatisch. Sie müssen das nicht beantragen. Die Krankenkasse übernimmt die Arbeit und zwar mit der Beantragung einer Sozialversicherungsnummer bei dem Rentenversicherungsträger. Ist die Nummer zugeteilt, so bekommen Sie als Arbeitnehmer, den Ausweis zugestellt. Aber nicht jeder bekommt einen Sozialversicherungsausweis, denn mache Berufsgruppen, werden automatisch ausgeschlossen. Dazu gehören Folgende:
- Beamte, Soldaten und Richter, die alle dem Staatsdienst unterliegen.
- Diese Berufsgruppen sind von der Sozialversicherungspflicht befreit.
Denn diese unterliegen nicht der Sozialversicherung und sind versicherungsfrei. Gemeint sind Versicherungen, wie:
- Aufwendungen für Krankenversicherung,Pflegeversicherung und der Rentenversicherung.
- Hierbei handelt es sich um die Versicherungen die dem gesetzlichen Sozialversicerhungen unteliegen.
Einen Rentenversicherungsausweis hat jeder gesetzlich Rentenversicherte. Wenn Sie sich neu …
Welche wichtigen Angaben enthält der Sozialversicherungsausweis
Der Sozialversicherungsausweis ist so wichtig, wie der Personalausweis und enthält Ihre persönlcihe Daten. Hierzu gehören:
- Die aktuelle Sozialversicherungsnummer von der Rentenversicherung.
- Den vollständigen Vor- und Zunamen.
- Der Geburtsname, welchen man vor der Heirat besessenhat.
- Die genaue Bezeichnung des Rentenversicherungsträgers
- Das genaue Austellungsdatum muss zwingend vorhanden sein.
- Die laufende Vordrucksnummer des Rentenversicherungsanstalt.
Sie als Arbeitnehmer sind verpflichtet, dem Arbeitgeber diesen Ausweis vorzulegen. Ebenso ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Sozialversicherungsausweis anzufordern.
Ausweis verloren, Sozialversicherungsausweis neu beantragen - so geht's
Der Sozialversicherungsausweis sollte sorgfältig aufbewahrt werden, denn er ist extrem wichtig. Doch es kann eben mal passieren, dass Sie den Ausweis verlegen oder verlieren. Das ist noch lange kein Grund zur Panik, denn dieser Ausweis kann neu beantragt werden. Hier sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Ist der Ausweis verloren, sollten Sie sich unverzüglich an Ihre Krankenkasse wenden und den Verlust melden.
- Die Krankenkasse wird diese Meldung sofort an Rentenversicherungsträger weiter melden.
- Wenn der neue Ausweis erstellt ist, wird Ihnen dieser per Post zugestellt.
- Die Wartezeit auf den neuen Ausweis beträgt in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen.
Wenn Sie den Verlust erst dann bemerken, wenn Sie den Sozialversicherungsausweis zum Beispiel einem neuen Arbeitgeber vorlegen müssen, dann können Sie sich von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen, dass der Antrag auf einen neuen Sozialversicherungsausweis gestellt wurde. Der Arbeitgeber wird das Akzeptien, nur müssen Sie den Ausweis dann vorlegen, sobald er Ihnen zugestellt wird.
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