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Sozialversicherungsbrutto - eine Erklärung und Anwendungsbeispiele

Sozialversicherungsbeiträge müssen ordnungsgemäß abgeführt werden.
Sozialversicherungsbeiträge müssen ordnungsgemäß abgeführt werden.
Als Arbeitnehmer sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Entgeltabrechnung bekommen, aus der Ihre Brutto- und Nettobezüge in nachvollziehbarer Form hervorgehen. Das sogenannte Sozialversicherungsbrutto kann dabei im Einzelfall vom Steuerbrutto abweichen.

Beim Sozialversicherungsbrutto handelt es sich um denjenigen Betrag, der als Beitragsbemessungsgrundlage für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird.

Sozialversicherungsbrutto und Steuerbrutto

  • Das sogenannte Sozialversicherungsbrutto ist die Summe, die für die prozentuale Abführung der Sozialversicherunbeiträge maßgeblich ist. Das Sozialversicherungsbrutto besteht im Regelfall aus dem gezahlten Gehalt zuzüglich eventueller Zulagen (beispielsweise vermögenswirksame Leistungen).
  • Das Steuerbrutto ist hingegen der Gehaltsbetrag, auf den Steuern erhoben werden. Es kann vom Sozialversicherungsbrutto abweichen, wenn beispielsweise Steuerfreibeträge vom Gehalt abgezogen werden. Denn Steuerfreibeträge mindern nur das für die Besteuerung maßgebliche Gehalt, auf das für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge maßgebliche Gehalt haben sie hingegen keinen Einfluss.
  • Das heißt, dass Sozialversicherungsbeiträge beispielsweise auch auf die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers erhoben werden.
  • Auch geldwerte Vorteile bzw. Sachbezüge fließen in das Sozialversicherungsbrutto ein.
  • Eine Aufwandsentschädigung wie beispielsweise die sogenannte "Übungsleiterpauschale" ist hingegen nicht nur steuerfrei, sondern auch nicht mit Abgaben für die Sozialversicherung belastet.

Beispiele für eine Gehaltsabrechnung

  • In einer Gehaltsabrechnung könnten beispielsweise folgende Summen für den laufenden Monat auftauchen: 1.500 Euro monatliche Bezüge + 36 Euro vermögenswirksame Leistungen + 150 Euro geldwerte Vorteile (beispielsweise Nutzung Dienstwagen) = 1.686 Euro als Sozialversicherungsbrutto.
  • Das Steuerbrutto kann dann davon abweichen: 1.500 Euro monatliche Bezüge + 36 Euro vermögenswirksame Leistungen + 150 Euro geldwerte Vorteile - 150 Euro Steuerfreibetrag = 1.536 Euro als Steuerbrutto.

Beim Sozialversicherungsbrutto handelt es sich um die für die Sozialversicherungsbeiträge maßgebliche Messgröße. Diese kann im Einzelfall vom Steuerbrutto abweichen.

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