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Spesenabrechnung - ein Formular dafür erstellen Sie so

Erstellen Sie sich selbst ein Formular für Ihr Spesenabrechnung.
Erstellen Sie sich selbst ein Formular für Ihr Spesenabrechnung.
Eine Spesenabrechnung für den Lohnsteuerjahresausgleich kann jedermann kurzerhand selbst erstellen. Sie können sich mit Hilfe von Excel ein Formular anfertigen, das Sie jedes Jahr erneut ausfüllen und beim Finanzamt einreichen.

Eine Spesenabrechnung ist schnell angefertigt. Sie erstellen sich hierzu ganz einfach selbst ein Formular und tragen dann die angefallenen Spesen ein. Speichern Sie dieses Formular anschließend ab, so steht es Ihnen in den folgenden Jahren stets zur Verfügung.

So erstellen Sie ein Formular für Ihre Spesenabrechnung mit Excel

  • Sie können ein Formular für Ihre Spesenabrechnung ganz einfach selbst erstellen.
  • Hierzu prüfen Sie zuerst, ob Sie das Tabellenkalkulationsprogramm Excel von Microsoft Office auf Ihrem Computer installiert haben.
  • Nun laden Sie kostenlos aus dem Internet eine vorgefertigte Spesenabrechnung herunter. Sie finden diese Spesenabrechnung unter folgendem Link von Microsoft Office.
  • Klicken Sie nun das Dokument an, um es herunterzuladen. Anschließend, sobald der Download von dem Formular erfolgreich abgeschlossen ist, können Sie diese Vorlage verwenden.  Klicken Sie nun doppelt mit der linken Maustaste auf die Vorlage.
  • Sie können Ihre neue Spesenabrechnung nun abspeichern und Ihren Erfordernissen anpassen, indem Sie Zellen einfügen und Zeilen und Spalten ergänzen.
  • Sie sollten wissen, dass bei Ihrer Spesenabrechnung jede leere Zeile lediglich einmalig angeklickt werden muss, um bearbeitet zu werden.

Wissenswertes über die Spesenabrechnung

  • Die Spesenabrechnung füllen Sie dann Ihren Ausgaben entsprechend aus und speichern diese ab.
  • Machen Sie dann Ihren Lohnsteuerjahresausgleich und legen Sie Ihr Spesenabrechnungsformular als Anlage bei.
  • Reichen Sie dann das Formular mit dem Lohnsteuerjahresausgleich bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Sie müssen die Steuererklärung immer bis zum 31.05 des Folgejahres einreichen. Die Frist verlängert sich bis zum Jahresende, wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, Ihre Steuererklärung anzufertigen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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