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Stasiakten einsehen - so bekommen Sie Einblick

Jeder kann seine eigenen Stasiakten einsehen.
Jeder kann seine eigenen Stasiakten einsehen.
Jeder kann seine eigenen Stasiakten einsehen und so Einblicke in die eigene Vergangenheit bekommen. Auch Medienvertreter oder sonstige Interessiere erhalten unter bestimmten Bedingungen Zugang zu Stasiakten. Man muss die Einsicht bei der Birthler-Behörde beantragen und kann dann an die Akten gelangen.

Was Sie benötigen:

  • Antragsformular

Stasiakten einzusehen kann Gewissheit über einen unklaren Punkt in der eigenen Vergangenheit liefern und dabei helfen, mit dem nagenden Verdacht der Bespitzelung durch Fakten abzuschließen. Aber auch wenn es nur um eine Recherche geht, hilft die Akteneinsicht in Stasiprotokolle vielen Interessierten weiter.

Eigene Stasiakten bekommen

Es gibt für Privatpersonen seit der Gründung der Birthler-Behörde kurz nach der Wende das unantastbare Recht, dass jeder seine eigene Stasiakte einsehen darf. Diese Behörde archiviert immer noch Stasi-Unterlagen, informiert und berät rund um die Stasiakten und macht sie parallel dazu seit Jahren Interessenten zugänglich.

  • Der erste Schritt ist es, einen Antrag auf Akteneinsicht an die zentrale Stelle für Stasiakten in Berlin oder eine Außenstelle der Behörde zu stellen. Damit erfahren Sie zunächst, ob es überhaupt eine persönliche Stasiakte gibt.
  • Das Antragsformular können Sie sich auf der Homepage der zuständigen Behörde für Stasiakten herunterladen oder per Post zuschicken lassen. Hilfreich ist es, wenn Sie darin möglichst genau Verdachtsmomente für Ihre Überwachung schildern und neben der Unterschrift einen Identitätsbeweis vom Einwohnermeldeamt mitschicken bzw. sich vor Ort ausweisen.
  • Schreiben Sie auch, ob Sie die Akten in Berlin oder einer Außenstelle einsehen bzw. gegen geringe Kosten in Kopie zugeschickt bekommen möchten.
  • Nach rund zwölf Wochen bekommen Sie dann einen Bescheid, ob und welche Unterlagen über Sie gefunden wurden.
  • Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Dritten ist es normal, dass Teile der Akten geschwärzt sind.
  • Sie haben trotzdem das Recht, die Namen von Spitzeln zu erfahren. Sind nur Decknamen in der Akte, müssen Sie einen zusätzlichen Antrag auf Entschlüsselung stellen.
  • Da immer noch Stasiakten erst erschlossen werden, kann sich ein Wiederholungsantrag lohnen. Stellen Sie dafür nach einiger Zeit einen formlosen Antrag mit Bezug auf Ihren ersten Antrag.
  • Übrigens: Für Einsicht in Ihre eigene Stasi-Akte bestehen für Sie (im Gegensatz zu der wissenschaftlichen oder journalistischen Nutzung) keine Gebühren.

Verschiedene Akten einsehen

  • Wenn es keine eigene Akte für Sie gibt, können Sie einen besonderen Antrag auf Aktendurchsicht nach Ihnen in bestimmten fremden Akten stellen.
  • Nahe Verwandte können unter bestimmten Bedingungen ebenso Akteneinsicht bekommen wie Angehörige von vermissten bzw. verstorbenen Menschen.
  • Auch wenn Sie aus dem ehemaligen Bundesgebiet oder aus dem Ausland stammen, können Sie übrigens Akteneinsicht beantragen.
  • Immer weniger Menschen wollen ihre eigene Akte einsehen, da schon über zwei Millionen Menschen bereits in ihre eigenen Akten gesehen haben. Aber es gibt immer noch ein reges öffentliches Interesse, Stasiakten zu überprüfen.
  • Häufig wollen Arbeitgeber wie der öffentliche Dienst ihre Mitarbeiter prüfen und stellen deshalb Anfragen an die Birthler-Behörde. Auch können auf Antrag alle Menschen in gesellschaftlichen und politischen Schlüsselrollen auf eine Vergangenheit als IM hin durch die Akten überprüft werden.
  • Wissenschaftler und Journalisten, die Akteneinsicht nehmen möchten, erfüllen besondere Vorgaben. Hierzu müssen Sie ein glaubwürdiges und überprüfbares begründetes Ersuchen an die Birthler-Behörde stellen, das eine Berechtigung zur Akteneinsicht darstellt. Wichtige Bedingungen sind hierbei, dass die Personen, in deren Akten Einsicht genommen werden soll, einer Einsicht zu wissenschaftlichen oder journalistischen Zwecken schriftlich zugestimmt haben oder dass es sich um Personen des öffentlichen Lebens handelt.
  • Rentenfragen, Vermögensstreitigkeiten, Entschädigungen oder Strafverfolgung sind weitere Gründe, bei denen Mitteilungen aus den Akten angefordert werden dürfen.

Weiterer Autor: Simon Kolzuniak

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