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Lohnsteuerbescheinigung und mehrere Arbeitgeber - was Sie beachten sollten

Bei mehreren Arbeitgebern, bekommt das Finanzamt mehrere Lohnsteuerbescheinigungen.
Bei mehreren Arbeitgebern, bekommt das Finanzamt mehrere Lohnsteuerbescheinigungen. © Thorben_Wengert / Pixelio
Wer während eines Kalenderjahres mehrere Arbeitgeber hat, sollte ein paar Dinge beachten, die die Lohnsteuerbescheinigung betreffen.

Die Lohnsteuerbescheinigung für Arbeitnehmer

Jeder Arbeitnehmer bekommt, je nach Anzahl der Arbeitgeber in einem Kalenderjahr, am Ende des Jahres eine oder mehrere Lohnsteuerbescheinigungen.

  • Eine Lohnsteuerbescheinigung muss der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer, am Ende eines Jahres ausstellen. Endet ein Arbeitsverhältnis während eines Kalenderjahres, muss ebenfalls eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt werden. Einzutragen in die Bescheinigung, ist die Dauer der Beschäftigung, der Bruttolohn sowie die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.
  • Die Bescheinigung übermittelt der Arbeitgeber elektronisch direkt an das Finanzamt, der Arbeitnehmer erhält einen Ausdruck. Nur wenn ein Arbeitnehmer auf geringfügiger Basis in einem Privathaushalt arbeitet, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung noch auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte des Beschäftigten eintragen.

Wenn Sie mehrere Arbeitgeber hatten

Wer während eines Jahres bei mehreren Arbeitgebern beschäftig ist, sollte auf ein paar Dinge achten.

  • Hatten Sie während eines Kalenderjahrs mehrere Arbeitgeber, übermittelt jeder der Arbeitgeber eine elektronische Bescheinigung an das Finanzamt. Entsprechend müssen Sie auch von jedem einen Ausdruck erhalten. Achten Sie also darauf, dass dies auch der Fall ist. Wenn nicht, fordern Sie den fehlenden Ausdruck an.
  • Die Bescheinigungen sind für Sie, sie müssen sie also nicht mit der Steuererklärung abgeben, da das Finanzamt die Daten ja schon hat.
  • In der Steuererklärung erfassen Sie der Übersichtlichkeit wegen jeden Arbeitgeber extra. Dafür können Sie mehrere Formulare der Anlage N verwenden oder bei einer elektronischen Erklärung "Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung" anklicken. 
  • Haben Sie einen Vollzeitarbeitsplatz und einen Minijob, müssen Sie die Einnahmen aus dem Minijob nicht vermerken, wenn Ihr Arbeitgeber diesen pauschal besteuert. Wollen Sie allerdings den Pauschbetrag oder Werbungskosten dafür geltend machen, müssen Sie die Einnahmen natürlich eintragen.

Ein paar Dinge sollten Sie also beachten, wenn Sie mehrere Arbeitgeber und dadurch mehrere Lohnsteuerbescheinigungen haben.

helpster.de Autor:in
Anna Adamsberg
Anna Adamsberg Als Lokaljournalistin mit einem tiefen Interesse an Büchern und Literaturwissenschaft widmet sich Anna gerne Themen rund um Schule, Kultur sowie Hobby & Freizeit
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