Alle Kategorien
Suche

Steuer- und zulassungsfrei - Besonderheiten von Leichtkrafträdern

Leichtkrafträder sind sehr günstig im Unterhalt, weil sie steuer- und zulassungsfrei sind.
Leichtkrafträder sind sehr günstig im Unterhalt, weil sie steuer- und zulassungsfrei sind.
Wenn Sie sich für Motorräder mit einem Hubraum von 50 cm³ bis maximal 125 cm³ interessieren, ist es gut für Sie, die Vorteile dieser Leichtkrafträder zu kennen. Sie sind im Unterhalt deutlich günstiger als Motorräder oder Autos, weil sie sowohl steuer- als auch zulassungsfrei sind. So zahlen Sie lediglich den Versicherungsbeitrag.

Leichtkrafträder sind nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung alle Motorräder, deren Hubraum 45 cm3  bis maximal 125 cm3 beträgt. Diese Fahrzeuge haben nicht mehr als 11 kW Leistung und maximal 15 PS. Sie erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 110 km/h. Leichtkrafträder mit 11 kW dürfen ein Gewicht von 110 Kg nicht unterbieten. Die Fahrzeuge sind gerade für den Stadtverkehr sehr praktisch. Vorteilhaft ist auch, dass sie sehr kostengünstig sind.

Motorräder von 45 cm3 bis 125 cm3 sind steuer- und zulassungsfrei

  • Leichtkrafträder haben einige Vorteile. Sie sind nach dem Kfz-Steuer-Gesetz steuerfrei. Das bedeutet, Sie sparen schon einmal die Kraftfahrzeugsteuer, die Sie bei einem Motorrad mit mehr als 125 cm3 oder einem Auto bezahlen müssten.
  • Zusätzlich profitieren Sie als Halter von einem Leichtkraftrad davon, dass es zulassungsfrei ist. Dies ist in § 3 Absatz 2 Nummer 1c der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung normiert.
  • Sie dürfen nur dann im Straßenverkehr fahren, wenn das Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen hat. Dieses Kennzeichen erhalten Sie, sobald Sie eine Versicherung abschließen. Sie müssen wenigstens eine Haftpflichtversicherung abschließen, können aber auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung vereinbaren. Eine Haftpflichtversicherung erhalten Sie bereits ab ca. 50 Euro pro Jahr, wenn Sie schon volljährig sind. Sind Sie zwischen 16 und 18 Jahren, so liegen die Versicherungskosten etwas bei 400 bis 600 Euro im Jahr.
  • Die technische Hauptuntersuchung muss alle zwei Jahre erneuert werden. Versäumen Sie dies, können Bußgelder verhängt werden.  

Die Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder

  • Wer von der Steuer- und Zulassungsfreiheit der günstigen Leichtkrafträder profitieren will, braucht die Fahrerlaubnis A1. Diese Fahrerlaubnis können Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren erwerben. Für Fahrer unter 18 Jahren gilt inzwischen nicht mehr die Beschränkung, dass die Leichtkrafträder auf 80 km/h gedrosselt werden müssen. Sie dürfen Fahrzeuge führen, die maximal 110 km/h fahren und müssen diese nicht mehr auf 80 km/h drosseln lassen.
  • Motorräder, die mehr als 110 km/h fahren können, können Sie fahren, wenn Sie die Führerscheinklasse A haben. Mit dieser Führerscheinklasse haben Sie die freie Auswahl.
  • Wenn Sie sich für den Führerschein anmelden, sollten Sie die Preise der Fahrschulen miteinander vergleichen. Je nachdem, wie viele Fahrstunden Sie brauchen, liegen die Kosten bei 600 bis 1200 Euro. (Alle Angaben: Stand 08/2014)
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
Teilen: