Alle Kategorien
Suche

Steuererklärung - Anlage U richtig ausfüllen

Unterhalt bringt Steuerersparnis.
Unterhalt bringt Steuerersparnis.
Bei der Einkommensteuer ist jeder gesparte Euro wichtig. Zahlen Sie an Ihren Ex-Ehegatten Unterhalt, sollten Sie bei der Steuererklärung die Anlage U Ihrer Einkommensteuererklärung unbedingt beifügen. Allerdings dürfen Sie einige wirtschaftliche Gesichtspunkte nicht außer Acht lassen.

Zahlen Sie an Ihren geschiedenen oder von Ihnen getrennt lebenden Ehegatten Unterhalt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen diese Unterhaltszahlungen von Ihrer Einkommensteuerlast absetzen.

So nutzen Sie die Anlage U

Sie benötigen dazu das Formular Anlage U, das Sie bei Ihrem örtlichen Finanzamt erhalten oder sich aus dem Internet herunter laden können. Diese Anlage ist Ihrer Einkommensteuererklärung beizufügen. Das Verfahren wird auch "begrenztes Realsplitting" genannt.

  • Sie können als unterhaltspflichtiger Ehegatte Unterhaltszahlungen an Ihren unterhaltsberechtigten Ehegatten jährlich in Höhe von 13.805 € steuerlich geltend machen. Der Höchstbetrag erhöht sich, falls Sie auch noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des unterhaltsberechtigten Ehegatten leisten.
  • Voraussetzung ist, dass Sie beide getrennt zur Einkommensteuer veranlagt werden. Dies dürfte im Regelfall erst nach dem Jahr der Trennung der Fall sein.
  • Ihr unterhaltsberechtigter Ehepartner muss seine Zustimmung zum begrenzten Realsplitting erteilen. Dazu muss er die Anlage U persönlich unterzeichnen. Verweigert er/sie die Zustimmung, müssen Sie die Zustimmung gerichtlich einklagen.
  • In diesem Zusammenhang ist der Begriff der Nachteilsausgleichserklärung wichtig. Danach müssen Sie als unterhaltspflichtiger Ehegatte Ihrem unterhaltsberechtigten Ehegatten alle Nachteile ersetzen, die sich aus dem begrenzten Realsplitting ergeben.
  • Dies hat folgenden Hintergrund: Sie brauchen die Unterhaltszahlungen nicht mehr zu versteuern. Gleichzeitig muss Ihr unterhaltsberechtigter Ehegatte diese Unterhaltszahlungen aber als sonstige Einkünfte versteuern. Wird er/sie dadurch steuerpflichtig, müssen Sie ihm/ihr  diese Steuer als Nachteilsausgleich erstatten. Dies kann der Fall sein, wenn der Ehepartner geringfügig beschäftigt ist und durch den Erhalt der Unterhaltszahlungen steuerpflichtig und vielleicht auch sozialversicherungspflichtig wird.
  • In der Konsequenz bedeutet dies, dass Sie genau rechnen müssen, ob sich das Realsplitting für beide Partner lohnt. Es lohnt sich mindestens dann, wenn der berechtigte Ehepartner keine weiteren Einkünfte bezieht oder mit seinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 8.004 € liegt.
  • Sie können die Steuerersparnis durch die Unterhaltsleistungen bereits vor der Erstellung Ihrer Steuererklärung auch sofort geltend machen, indem Sie sich auf Ihrer Lohnsteuerkarte einen entsprechenden Freibetrag eintragen lassen.

Unterhaltszahlungen an Kinder sind im Rahmen des Realsplittings steuerlich nicht relevant.

Steuererklärung - Unterhalt als außergewöhnliche Belastung

Ferner können Sie Unterhaltszahlungen auch als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung ansetzen.

  • Der Höchstbetrag begrenzt sich hierbei auf 7.680 €. Er vermindert sich um die Einkünfte, die der unterhaltsberechtigte Ehepartner bezieht. Dabei wird ein Freibetrag von 624 € berücksichtigt.
  • Beispiel: Verdient der Ehepartner im Jahr 1.624 €, so verringert sich der absetzbare Höchstbetrag von 7.680 € um 1.000 € (1.624 € abzüglich Freibetrag 624 €), sodass Sie bei einer Unterhaltsleistung von beispielsweise 7.000 € noch 6.680 € absetzen können.

Ob in Ihrem Fall das begrenzte Realsplitting oder der Ansatz einer außergewöhnlichen Belastung steuerlich optimal ist, sollten Sie im Zweifel Ihren Steuerberater beurteilen lassen.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: